Versicherungsschutz
Eine Mobilität unter Erasmus+ bzw. im Rahmen eines bilateralen Abkommens beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz für die gesamte Dauer ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen. Dieser umfasst Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass möglicherweise nicht alle Kosten abgedeckt werden, daher wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.
Wir raten Ihnen daher, bei Auslandsaufenthalten (Studium bzw. Praktikum) folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:
Die Universität Mozarteum Salzburg haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung!
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) – sie befindet sich auf der Rückseite der e-card – weisen Sie im europäischen Ausland nach, dass Sie in Österreich gesetzlich krankenversichert sind.
Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten sowie einer Reihe weiterer europäischer Länder in Krankenhäusern und Arztpraxen, die einen Vertrag mit der dortigen öffentlichen Krankenversicherung haben. Liste der EKVK-Staaten.
Grundsätzlich ist empfehlenswert, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle umfasst. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt.
Krankenversicherung außerhalb des europäischen Auslandes:
Bei einem Auslandsstudienaufenthalt in einem Staat, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, müssen Sie die ärztliche Behandlung vor Ort zunächst selbst bezahlen. Wenn Sie in Österreich eine aufrechte gesetzliche Krankenversicherung haben, können Sie hinterher bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Kostenerstattung für die Behandlung im Ausland beantragen. Es wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet. Es wird empfohlen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle inkludiert.
Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslands-Studienaufenthalten und Auslands-Praktikumsaufenthalten generell:
Sie sind als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung
Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung!
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!
Informationen für Erasmus+ Praktikum
Bzgl. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sie verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert werden! Subsidiär sind Sie als Studierende/r im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern Sie den ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt haben.
Empfohlen wird aber den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist.
Wir raten Ihnen daher, bei Auslandsaufenthalten (Studium bzw. Praktikum) folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:
- Kranken- und Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Reise- und Rückholversicherung
Die Universität Mozarteum Salzburg haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung!
Krankenversicherung
Krankenversicherung im europäischen Ausland:Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) – sie befindet sich auf der Rückseite der e-card – weisen Sie im europäischen Ausland nach, dass Sie in Österreich gesetzlich krankenversichert sind.
Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten sowie einer Reihe weiterer europäischer Länder in Krankenhäusern und Arztpraxen, die einen Vertrag mit der dortigen öffentlichen Krankenversicherung haben. Liste der EKVK-Staaten.
Grundsätzlich ist empfehlenswert, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle umfasst. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt.
Krankenversicherung außerhalb des europäischen Auslandes:
Bei einem Auslandsstudienaufenthalt in einem Staat, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, müssen Sie die ärztliche Behandlung vor Ort zunächst selbst bezahlen. Wenn Sie in Österreich eine aufrechte gesetzliche Krankenversicherung haben, können Sie hinterher bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Kostenerstattung für die Behandlung im Ausland beantragen. Es wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet. Es wird empfohlen, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch Transportkosten nach Österreich und Freizeitunfälle inkludiert.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Sie sind als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen Ihres Studiums am Gastunicampus bzw. am Weg dorthin entstehen. Empfohlen wird daher der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist. Bitte beachten, dass die ÖH-Versicherung keine Krankenversicherung ist und diese nicht ersetzt! Gerade für Auslandsaufenthalte mit begrenzter Dauer empfehlen wir deshalb dringend den Abschluss einer eigenen (privaten) Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rückholtransport nach Österreich. Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada.Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslands-Studienaufenthalten und Auslands-Praktikumsaufenthalten generell:
Sie sind als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen. Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung
Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung!
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!
Informationen für Erasmus+ Praktikum
Bzgl. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sie verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert werden! Subsidiär sind Sie als Studierende/r im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern Sie den ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt haben.
Empfohlen wird aber den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist.
Krankenversicherung
Austauschstudierende müssen während ihres Aufenthaltes in Salzburg über eine in Österreich kostenpflichtige Krankenversicherung verfügen.
Medizinische Hilfe
Studierenden in Salzburg, die spezielle medizinische Bedürfnisse haben, wird empfohlen Rezepte bzw. medizinische Indikationen gleich von zuhause mit zu bringen. Auf dem Gelände der Universität gibt es keinen speziellen medizinischen Notfalldienst. Studierende müssen sich im Krankheitsfall oder für Untersuchungen selbständig um eine*n geeignete* Arzt/Ärztin in der Stadt umschauen.
Hierzu stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Unfall- und Haftpflichtversicherung
In dem für alle Studierenden verpflichtenden ÖH-Beitrag ist eine Haft- und Unfallversicherung inkludiert. Diese Versicherung gilt für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Mehr Informationen hier.
Wünschen Studierende einen darüber hinaus reichenden Versicherungsschutz, so müssen sie selber dafür sorgen.
Allgemeine Informationen sowie zum Verhalten im SCHADENSFALL bei Auslandsaufenthalten finden Sie hier: https://www.oeh.ac.at/service/versicherung
Austauschstudierende müssen während ihres Aufenthaltes in Salzburg über eine in Österreich kostenpflichtige Krankenversicherung verfügen.
- Studierende aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz bringen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Mit dieser Karte haben sie Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich (zu den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten). Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website.
- Wenn Studierende "Drittstaatenangehörige" sind (d. h. nicht aus der EU/EWR oder der Schweiz), benötigen sie eine in Österreich gültige Krankenversicherung.
Grundsätzlich muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um mit einem Visum nach Österreich einzureisen (und zwar für die gesamte Dauer des Aufenthalts). Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung in Österreich gültig sein muss und eine ausreichende Deckung für verschiedene Gesundheitsfragen bieten muss (Versicherungsschutz von weit über 30.000 Euro inklusive Garantie zur Deckung eventueller Genesungs- und Rückführungskosten).
Medizinische Hilfe
Studierenden in Salzburg, die spezielle medizinische Bedürfnisse haben, wird empfohlen Rezepte bzw. medizinische Indikationen gleich von zuhause mit zu bringen. Auf dem Gelände der Universität gibt es keinen speziellen medizinischen Notfalldienst. Studierende müssen sich im Krankheitsfall oder für Untersuchungen selbständig um eine*n geeignete* Arzt/Ärztin in der Stadt umschauen.
Hierzu stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Unfall- und Haftpflichtversicherung
In dem für alle Studierenden verpflichtenden ÖH-Beitrag ist eine Haft- und Unfallversicherung inkludiert. Diese Versicherung gilt für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Mehr Informationen hier.
Wünschen Studierende einen darüber hinaus reichenden Versicherungsschutz, so müssen sie selber dafür sorgen.
Allgemeine Informationen sowie zum Verhalten im SCHADENSFALL bei Auslandsaufenthalten finden Sie hier: https://www.oeh.ac.at/service/versicherung
Im Zuge der Antragstellung ist es notwendig, in der ASES eine "Dienstreise AUSLAND" zu beantragen sowie die Adresse des Zielortes einzutragen, damit der entsprechende Versicherungsnachweis für die Mobilität von der Personalabteilung beantragt werden kann.