Frequently Asked Questions
FAQ - I. anlässlich Studienaufnahme:
Wie melde ich mich bei der Universität an?
5 SCHRITTE ZUR EINSCHREIBUNG
nach bestandener Zulassungsprüfung
Studien und Prüfungsmanagement
Web: https://www.uni-mozarteum.at/administration.php?o=14323
Email: studienabteilung@moz.ac.at
nach bestandener Zulassungsprüfung
- ONLINE-VORANMELDUNG über https://mozonline.moz.ac.at
WANN: in der allgemeinen Zulassungsfrist siehe:
https://www.uni-mozarteum.at/de/studium/termine.php
WER: alle, die noch keinen MOZonline-Basis-Account haben (der Bewerbungs-Account reicht nicht aus!) - EINSCHREIBUNG am Servicepoint (Mirabellplatz 1, EG004) unter Vorlage von:
- Meldungsblatt:
https://www.uni-mozarteum.at/files/pdf/studium/forms/meldungsblatt.pdf - Reisepass oder Personalausweis (ORIGINAL + KOPIE)
- nur für Masterstudium: Zeugnis über den Bachelorabschluss (ORIGINAL + KOPIE)
- nur für Postgrad.-Lehrgang: Zeugnis über den Masterabschluss (ORIGINAL + KOPIE)
http://www.uni-mozarteum.at/de/studium/zulassung_dokumente.php
WANN: in der allgemeine Zulassungsfrist Mo-Fr, 10-12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung unter studienabteilung@moz.ac.at
(in Ausnahmefällen bis Ende der Weitermeldungsfrist, Mo-Fr, 10-12 Uhr)
bei erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie:- Zahlschein zur Überweisung des ÖH-Beitrages und – falls nötig – des Studienbeitrages
- PIN-Code zur Aktivierung des MOZonline-Studierendenaccounts
- Studierendenausweis
- Meldungsblatt:
- EINZAHLUNG der Gebühren per Online-Banking oder per Zahlschein bei Postamt/Bank
spätester Einzahlungstermin: Ende der allg. Zulassungsfrist (05. September)
bzw. Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober)
Hinweis: Bei Einzahlung per Online-Banking unbedingt Zahlungsreferenz, Name und Matrikelnummer angeben!
Erst nach rechtzeitiger Einzahlung der vollständigen Beiträge erfolgt die Zulassung zum Studium! - ANMELDUNG BEI MOZonline über https://mozonline.moz.ac.at (Studierendenaccount)
frühestens drei Tage nach Einzahlung kann die Anmeldung erfolgen, dazu benötigt werden:- PIN-Code
- Matrikelnummer (siehe Studierendenausweis)
- Geburtsdatum
In MOZonline können Studienbestätigungen und das Studienblatt selbst abgerufen und ausgedruckt werden. Bitte alle Daten auf Richtigkeit überprüfen und melden, falls innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang keine Bescheinigungen ausgedruckt werden können! Adressänderungen sind selbstständig einzutragen, Namensänderungen sind im Studien- und Prüfungsmanagement oder im Servicepoint zu melden. - ANMELDUNG ZU LEHRVERANSTALTUNGEN über MOZonline
Sie erhalten dazu zeitgerecht detaillierte Hinweise per Mail.
WANN: siehe https://www.uni-mozarteum.at/de/studium/termine.php
Studien und Prüfungsmanagement
Web: https://www.uni-mozarteum.at/administration.php?o=14323
Email: studienabteilung@moz.ac.at
Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gelten für Internationale Studierende?
Detaillierte Informationen für alle Herkunftsländer und Studien(-programme) finden sich auf der Homepage des OeAD oder dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres.
An- und Abmeldung des Wohnsitzes
Innerhalb der ersten drei Tage nach ihrer Ankunft in Salzburg müssen sich alle Studierenden beim Meldeamt der Stadt Salzburg anmelden.
Meldeamt, Kiesel-Gebäude, Saint-Julien-Str. 20, 5020 Salzburg; 4. Stock,
geöffnet Montag – Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr, Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
Hier geht es zur Online-Terminanmeldung.
Das notwendige Anmeldeformular kann man herunterladen oder man erhält es vom Vermieter oder dem Studentenwohnheim. Bei der persönlichen Anmeldung muss man das vom Vermieter unterschriebene Anmeldeformular und den Reisepass mitbringen. Vor der endgültigen Abreise aus Salzburg ist die Abmeldung vorzunehmen!
Anmeldebescheinigung für EU/CH/EWR-Student*innen
Studierende aus EU/EWR-Ländern bzw. aus der Schweiz, die sich länger als drei Monate in Österreich aufzuhalten, benötigen zusätzlich zum Meldezettel eine Anmeldebescheinigung. Dazu muss der/die Student*in folgendes nachweisen:
Zuständig für diese Anmeldung ist das Magistrat Salzburg, Amt für öffentliche Ordnung, Schwarzstraße 44. Bei der Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Formular ein gültiger Pass oder Personalausweis und der Meldezettel mitzubringen.
Das Anmeldebescheinigungsformular finden Sie hier.
Visum & Aufenthaltstitel für Studierende aus Drittstaaten
Ob Studierende aus Drittstaaten für den Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum ein Einreisevisum bzw. Aufenthaltstitel benötigen, erfahren sie am besten auf den oben genannten Seiten und/oder den zuständigen österreichischen Behörden.
Stand Mai 2022
An- und Abmeldung des Wohnsitzes
Innerhalb der ersten drei Tage nach ihrer Ankunft in Salzburg müssen sich alle Studierenden beim Meldeamt der Stadt Salzburg anmelden.
Meldeamt, Kiesel-Gebäude, Saint-Julien-Str. 20, 5020 Salzburg; 4. Stock,
geöffnet Montag – Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr, Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
Hier geht es zur Online-Terminanmeldung.
Das notwendige Anmeldeformular kann man herunterladen oder man erhält es vom Vermieter oder dem Studentenwohnheim. Bei der persönlichen Anmeldung muss man das vom Vermieter unterschriebene Anmeldeformular und den Reisepass mitbringen. Vor der endgültigen Abreise aus Salzburg ist die Abmeldung vorzunehmen!
Anmeldebescheinigung für EU/CH/EWR-Student*innen
Studierende aus EU/EWR-Ländern bzw. aus der Schweiz, die sich länger als drei Monate in Österreich aufzuhalten, benötigen zusätzlich zum Meldezettel eine Anmeldebescheinigung. Dazu muss der/die Student*in folgendes nachweisen:
- die Zulassung an einer anerkannten Bildungseinrichtung (Studienbestätigung von MOZonline)
- einen umfassenden Krankenversicherungsschutz (zB Europäische Krankenversicherungskarte, Versicherungspolizze, …)
- ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (Erklärung über finanzielle Mittel wie z.B. Erasmus-Stipendium, Finanzierung durch die Eltern, etc.).
Zuständig für diese Anmeldung ist das Magistrat Salzburg, Amt für öffentliche Ordnung, Schwarzstraße 44. Bei der Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Formular ein gültiger Pass oder Personalausweis und der Meldezettel mitzubringen.
Das Anmeldebescheinigungsformular finden Sie hier.
Visum & Aufenthaltstitel für Studierende aus Drittstaaten
Ob Studierende aus Drittstaaten für den Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum ein Einreisevisum bzw. Aufenthaltstitel benötigen, erfahren sie am besten auf den oben genannten Seiten und/oder den zuständigen österreichischen Behörden.
Stand Mai 2022
Müssen die Dokumente für die Zulassung zum Masterstudium oder zum Postgraduate Lehrgang beglaubigt sein und müssen Übersetzungen von ausländischen Dokumenten vorgelegt werden?
Wie viel muss ich fürs Studium zahlen?
Alle Studierenden müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag bezahlen. Dieser beträgt für das WS 22/23 € 21,20.
Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) zusätzlich den Studienbeitrag von € 363,36 pro Semester bezahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag von € 726,72 (+ÖH-Beitrag) pro Semester bezahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.
Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Darunter zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik
Für Universitätslehrgänge ist jedes Semester der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag zu zahlen.
Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 bezahlen.
Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) zusätzlich den Studienbeitrag von € 363,36 pro Semester bezahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag von € 726,72 (+ÖH-Beitrag) pro Semester bezahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.
Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Darunter zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik
Für Universitätslehrgänge ist jedes Semester der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag zu zahlen.
Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 bezahlen.
Wie bekomme ich ein Stipendium?
Informationen dazu finden Sie u.a. unter http://www.stipendium.at/ sowie über die Infoseite des Mozarteums: http://www.uni-mozarteum.at/de/studium/service/stipendien.php
Wo finden die Deutschkurse statt?
Deutschkurse werden ab dem Wintersemester 2007/08 am Mozarteum angeboten. Das Kursangebot finden Sie in MozOnline unter Lehrveranstaltungen "Deutsch als Fremdsprache".
Was ist MOZonline?
MOZonline ist die Online-Plattform zur Verwaltung, Informationsbereitstellung und Präsentation der Universität Mozarteum Salzburg.
In MOZonline können Sie unter anderem:
Sie erhalten den PIN-Code für die Aktivierung Ihres MOZonline-Accounts während der Einschreibung.
In MOZonline können Sie unter anderem:
- Sich zu Lehrveranstaltungen anmelden
- Studien- und Heimatadresse ändern
- Studienblatt drucken
- Studienbestätigung drucken
- Studienzeitbestätigung drucken
- Lehrveranstaltungszeugnisse drucken
- Studienerfolgsnachweis drucken
Sie erhalten den PIN-Code für die Aktivierung Ihres MOZonline-Accounts während der Einschreibung.
Gibt es ein freies WLAN?
WLAN ist an allen Standorten der Universität Mozarteum Salzburg flächendeckend vorhanden.
Es gibt 3 Varianten:
Es gibt 3 Varianten:
- WLAN „MOZ“ für Universitätsangehörige
Matrikelnummer und Passwort - WLAN „MOZguest“ für Gäste
Zugangsdaten von den Portieren - WLAN „eduroam“
Matrikelnummer@moz.ac.at und Passwort
Wo bekomme ich Informationen bezüglich der Selbstversicherung für Studierende?
Nach Wegfall der studentischen Mitversicherung bei den Eltern haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung selbst zu versichern. Die Selbstversicherung kostet 2022 monatlich 64,74 EURO. Die hier bereit gestellten Informationen beziehen sich rein auf das Angebot der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Grundlegende Informationen stehen hier auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)zu Verfügung. Eine Informationsbroschüre ist sowohl in deutscher als auch in englischer Fassung verfügbar.
Falls noch Fragen offen geblieben sind, hier die Kontaktdaten der ÖGK in Salzburg:
Österreichische Gesundheitskasse (Standort Salzburg)
Engelbert-Weiß-Weg 10
5020 Salzburg
Tel. +43 5 0766-17
Grundlegende Informationen stehen hier auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)zu Verfügung. Eine Informationsbroschüre ist sowohl in deutscher als auch in englischer Fassung verfügbar.
Falls noch Fragen offen geblieben sind, hier die Kontaktdaten der ÖGK in Salzburg:
Österreichische Gesundheitskasse (Standort Salzburg)
Engelbert-Weiß-Weg 10
5020 Salzburg
Tel. +43 5 0766-17
FAQ - II. während des Studiums
Wie komme ich zu meinen Zeugnissen?
Am Ende des Semesters werden die Beurteilungen von den Prüfern in MozOnline eingetragen. Nach übernahme der Prüfungen können Einzelzeugnisse von den Studierenden selbst ausgedruckt werden. Ein gültiger Studienerfolgsnachweis (Auflistung aller Prüfungen) kann nur im Studien- und Prüfungsmanagement bzw. im Servicepoint ausgedruckt werden.
Was ist die "Beurlaubung" vom Studium?
emäß 67 UG sind Studierende auf Antrag für ein oder mehrere Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden: Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, Schwangerschaft, Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten, Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung. Als weitere Gründe gelten: andere schwerwiegende studienbehindernde Gründe sowie besonders karrierefördernde externe Engagements (z.B. Praktikum im Berufsorchester, Akademiestelle). Achtung: Berufstätigkeit oder die Absolvierung eines Zweitstudiums gelten nicht als schwerwiegende, studienbehindernde Gründe.
Die Beantragung der Beurlaubung muss samt allen erforderlichen Unterlagen längstens bis Beginn des Semesters für das die Beurlaubung gelten soll erfolgen (01.10. bzw. 01.03.), bzw. bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt des Beurlaubungsgrundes auch während des Semesters. Über den Antrag auf Beurlaubung entscheidet die*der (stv.) Studiendirektor*in. Der Bescheid über die Beurlaubung wird ausschließlich an die MOZ-Mailadresse zugestellt.
Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Es ist kein Studienbeitrag, jedoch der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) inkl. Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Die aktuellen Überweisungsdaten samt Zahlungsreferenz sind über MOZonline abrufbar (Visitenkarte). Achtung: Falls bis zum Ende der Weitermeldungsfrist (31.10. bzw. 31.03.) keine Einzahlung erfolgt, werden Sie vom System automatisch exmatrikuliert. (Hinweis: Bei Beurlaubung nach dem 30.11. bzw. 30.04. (auf Antrag aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen) erfolgt aufgrund des fortgeschrittenen Semesters keine Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages.)
Studienbeihilfebeziehende Studierende sollten sich vor einer Beurlaubung genauestens bei der Studienbeihilfenbehörde informieren, da vom Studium Beurlaubte keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars samt entsprechendem Nachweis zum Beurlaubungsgrund (Einberufungsbescheid, Mutter-Kind-Pass, Geburtsurkunde, ärztliches Attest, etc.) erfolgt im Servicepoint (in Innsbruck im Sekretariat) bzw. per MOZ-Mail an: anerkennung@moz.ac.at
Die Beantragung der Beurlaubung muss samt allen erforderlichen Unterlagen längstens bis Beginn des Semesters für das die Beurlaubung gelten soll erfolgen (01.10. bzw. 01.03.), bzw. bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt des Beurlaubungsgrundes auch während des Semesters. Über den Antrag auf Beurlaubung entscheidet die*der (stv.) Studiendirektor*in. Der Bescheid über die Beurlaubung wird ausschließlich an die MOZ-Mailadresse zugestellt.
Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Es ist kein Studienbeitrag, jedoch der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) inkl. Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Die aktuellen Überweisungsdaten samt Zahlungsreferenz sind über MOZonline abrufbar (Visitenkarte). Achtung: Falls bis zum Ende der Weitermeldungsfrist (31.10. bzw. 31.03.) keine Einzahlung erfolgt, werden Sie vom System automatisch exmatrikuliert. (Hinweis: Bei Beurlaubung nach dem 30.11. bzw. 30.04. (auf Antrag aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen) erfolgt aufgrund des fortgeschrittenen Semesters keine Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages.)
Studienbeihilfebeziehende Studierende sollten sich vor einer Beurlaubung genauestens bei der Studienbeihilfenbehörde informieren, da vom Studium Beurlaubte keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars samt entsprechendem Nachweis zum Beurlaubungsgrund (Einberufungsbescheid, Mutter-Kind-Pass, Geburtsurkunde, ärztliches Attest, etc.) erfolgt im Servicepoint (in Innsbruck im Sekretariat) bzw. per MOZ-Mail an: anerkennung@moz.ac.at
Ich möchte für ein oder mehrere Semester ins Ausland gehen!
Informationen darüber finden Sie unter http://www.oead.ac.at
Wenn Sie an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen wollen, wenden Sie sich an das Büro für Internationales, email: Internationales@moz.ac.at
Wenn Sie an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen wollen, wenden Sie sich an das Büro für Internationales, email: Internationales@moz.ac.at
Wie bekomme ich ein Duplikat der Studentencard?
Vorzulegen ist eine Diebstahls- oder Verlustanzeige und ein anderer Lichtbildausweis. Im Studien- und Prüfungsmanagement wird nach Einzahlung der Duplikatgebühr von € 15.- die neue Studentencard sofort ausgestellt.
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Duplikat Studentencard
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Duplikat Studentencard
Wie komme ich zu einer Studienzeitbestätigung?
Sie können die Studienzeitbestätigung in MOZonline unter Studienbestätigungen selber ausdrucken.
Wie bezahle ich den Studienbeitrag bzw. ÖH-Beitrag für das zweite bzw. folgende Semester?
Sie finden den zu zahlenden Betrag und die Bankdaten in Mozonline unter Studienbeitragsstatus, hier sehen Sie auch ob Ihre Zahlung bereits eigegangen ist. Siehe auch „Wo finde ich den Studienbeitrag“
Wo und wann finden die Lehrveranstaltungen statt?
Bitte beachten Sie neben den Eintragungen zu den Lehrveranstaltungen in MozOnline die Aushänge an den Abteilungstafeln in den jeweiligen Unterrichtsgebäuden.
Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen, Tätigkeiten, Qualifikationen (wie wissenschaftliche, künstlerische und berufliche Tätigkeiten) sind gemäß § 78 UG anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen (bspw. Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt wurden oder bspw. Anerkennung von Praktika und künstlerischen/ wissenschaftlichen/ pädagogischen Tätigkeiten, die an Einrichtungen und Institutionen außerhalb der Universität absolviert wurden). Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden (bspw. Anerkennung von Erasmusaufenthalte).
Für die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gilt:
Für die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gilt:
- Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden.
- Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters (!) zu beantragen.
- Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dem Antrag anzuschließen.
- Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs (an der Universität Mozarteum durch den Studiendirektor) innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen des Antrages.
- Die Anerkennung als Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Anerkennung erfolgt.
- Anerkannte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen sind mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte auszuweisen, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist.
Wo ist die Anerkennung zu beantragen?
Bzgl. Anfragen, Auskünften, sowie Formularen wenden Sie sich bitte per Moz-Mail an die Abteilung des Studiendirektors/Bolognaprozess: anerkennung@moz.ac.at
Die Überprüfung der Unterlagen samt Abklärung und Ausfertigung der Anerkennung dauert 6-8 Wochen bis zum fertigen Bescheid (ab Antragstellung samt allen, vollständigen Unterlagen). Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge auf Anerkennung. Die Verständigung erfolgt über die Moz-Mailadresse, zudem wird der Bescheid in der Studierendenkartei in Mozonline hinterlegt.
Vorzulegen sind neben dem Antragsformular die jeweiligen Einzelzeugnisse (bzw. eine vollständige Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records) samt Angaben zu Lehrveranstaltungstitel, Prüfungsdatum, Prüfungsnote, SWS/ECTS-AP und einer offiziellen Inhaltsbeschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Bei künstlerischen/ wissenschaftlichen/ pädagogischen Tätigkeiten sind die entsprechenden offiziellen Nachweise über Art, Umfang/Dauer und Ausmaß der absolvierten Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung/Institution außerhalb der Universität vorzulegen.
Bei ausländischen Unterlagen muss neben dem jeweiligen Original eine amtliche Übersetzung der Dokumente in Deutsch oder Englisch sowie ggf. eine entsprechende Apostille gemäß Haager Beglaubigungsabkommen beigefügt werden (Länderübersicht).
Die Überprüfung der Unterlagen samt Abklärung und Ausfertigung der Anerkennung dauert 6-8 Wochen bis zum fertigen Bescheid (ab Antragstellung samt allen, vollständigen Unterlagen). Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge auf Anerkennung. Die Verständigung erfolgt über die Moz-Mailadresse, zudem wird der Bescheid in der Studierendenkartei in Mozonline hinterlegt.
Vorzulegen sind neben dem Antragsformular die jeweiligen Einzelzeugnisse (bzw. eine vollständige Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records) samt Angaben zu Lehrveranstaltungstitel, Prüfungsdatum, Prüfungsnote, SWS/ECTS-AP und einer offiziellen Inhaltsbeschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Bei künstlerischen/ wissenschaftlichen/ pädagogischen Tätigkeiten sind die entsprechenden offiziellen Nachweise über Art, Umfang/Dauer und Ausmaß der absolvierten Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung/Institution außerhalb der Universität vorzulegen.
Bei ausländischen Unterlagen muss neben dem jeweiligen Original eine amtliche Übersetzung der Dokumente in Deutsch oder Englisch sowie ggf. eine entsprechende Apostille gemäß Haager Beglaubigungsabkommen beigefügt werden (Länderübersicht).
Was sind ECTS-Punkte?
Gemäß den übergangsbestimmungen des UG 2002 zum Studienrecht, § 124 Abs. 2, haben die Studienkommissionen bis zum 1. Juli 2003 allen gemäß UniStG erlassenen Studienplänen ECTS-Anrechnungspunkte i.S. des § 13 Abs. 4 Z 9 und § 19 Abs. 4 UniStG zuzuteilen, und zwar zu den einzelnen Studienleistungen (Lehrveranstaltungsprüfungen, wissenschaftliche Arbeiten, Praktika, Exkursionen, usw.)
Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei dem Arbeitspensum eines Jahres 60 Anrechnungspunkte und dem Arbeitspensum eines Semesters 30 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Die Jahresleistung von 60 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht 1.500 Echtstunden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG 2002), d.h. 1 ECTS-Punkt ist für 25 Arbeitsstunden zu vergeben.
Ab sofort werden die ECTS-Punkte auf dem Lehrveranstaltungszeugnissen und am "Nachweis über den Studienerfolg" angegeben.
Der Arbeitsaufwand (= Gesamtumfang) beträgt
Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei dem Arbeitspensum eines Jahres 60 Anrechnungspunkte und dem Arbeitspensum eines Semesters 30 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Die Jahresleistung von 60 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht 1.500 Echtstunden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG 2002), d.h. 1 ECTS-Punkt ist für 25 Arbeitsstunden zu vergeben.
Ab sofort werden die ECTS-Punkte auf dem Lehrveranstaltungszeugnissen und am "Nachweis über den Studienerfolg" angegeben.
Der Arbeitsaufwand (= Gesamtumfang) beträgt
- für Diplomstudien mit 8 Semestern: 240 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Diplomstudien mit 10 Semestern: 300 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Bachelorstudien mit 6 Semestern: 180 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Bachelorstudien mit 8 Semestern: 240 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Masterstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte
- für Doktoratsstudium PhD: 180 ECTS-Anrechnungspunkte
Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
-
Positiv beurteilte Prüfungen können bis zwölf Monate nach der Ablegung, längstens jedoch bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums, einmal wiederholt werden.
Achtung: Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. Außerdem dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden. - Negativ beurteilte Prüfungen dürfen dreimal wiederholt werden. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Bei Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach ist bereits die zweite Wiederholung kommissionell abzuhalten.
Was passiert, wenn ich den Studienbeitrag nicht bezahle?
Werden meine bereits absolvierten Prüfungen dadurch ungültig? Nein. Die während aufrechter Zulassung absolvierten Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.
Wenn Sie Ihren Studienbeitrag nicht bezahlen, wird das Studium allerdings nicht fortgesetzt, also mit Semesterende automatisch geschlossen.
Achtung: Bei Wiederaufnahme des Studiums nach einer Unterbrechung beginnen Sie mit dem zu dieser Zeit aktuellen (allenfalls neuen) Curriculum.
Wenn Sie Ihren Studienbeitrag nicht bezahlen, wird das Studium allerdings nicht fortgesetzt, also mit Semesterende automatisch geschlossen.
Achtung: Bei Wiederaufnahme des Studiums nach einer Unterbrechung beginnen Sie mit dem zu dieser Zeit aktuellen (allenfalls neuen) Curriculum.
Mitbelegen von Lehrveranstaltungen
In jedem Semester, in dem Sie beabsichtigen, an einer anderen Universität als jener der Zulassung im Rahmen Ihres Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, ist an der betreffenden Universität eine Mitbelegung vorzunehmen.
Die erstmalige Mitbelegung haben Sie im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist (und Nachfrist) persönlich zu melden. Der Ausweis für Studierende, das aktuelle Studienblatt jener Universität, zu deren Studium Sie mitbelegen wollen, sowie eine Studienbestätigung, sind vorzulegen. In den folgenden Semestern ist die Mitbelegung jeweils in der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist falls gewünscht wieder zu beantragen.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus.
Die erstmalige Mitbelegung haben Sie im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist (und Nachfrist) persönlich zu melden. Der Ausweis für Studierende, das aktuelle Studienblatt jener Universität, zu deren Studium Sie mitbelegen wollen, sowie eine Studienbestätigung, sind vorzulegen. In den folgenden Semestern ist die Mitbelegung jeweils in der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist falls gewünscht wieder zu beantragen.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus.
FAQ - III. Studienabschluss, Exmatrikulation, Sponsion und Promotion
Wie melde ich mich von der Universität ab?
Sie kommen mit Ihrer Studentencard und dem ausgefüllten Abmeldeformular in das Studien- und Prüfungsmanagement und melden sich von der Universität ab. Anlässlich der Abmeldung erhalten Sie eine Abgangsbescheinigung, die alle positiv abgelegten Prüfungen enthält.
Wie komme ich an mein Abschluss-Zeugnis?
Sie erhalten eine Mail mit genauen Informationen zur Zeugnisabholung sobald Ihr Abschluss-Zeugnis bereit zur Abholung ist.
Sie können das Zeugnis im Studien- und Prüfungsmanagement oder am Servicepoint abholen. Dafür müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Sie können das Zeugnis im Studien- und Prüfungsmanagement oder am Servicepoint abholen. Dafür müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
- Unterschriebenes Abmeldeformular: https://www.uni-mozarteum.at/files/pdf/studium/antrag_abmeldung_studium.pdf
- Bestätigung der ausgefüllten Statistik (uhstat2) unter: https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ (die Bestätigung erstellt sich nach Ausfüllen der Statistik automatisch als pdf-Dokument zum Download oder Ausdruck)
- Bibliotheksentlastung (diese können Sie entweder per Mail einholen unter: Leihstelle.BIBLIOTHEK@moz.ac.at, oder Sie lassen sich die Entlastung auf dem Abmeldeformular von der Bibliothek bestätigen).
- Absolvent*innenbefragung Teilnahmebestätigung Ihre Teilnahme an der Umfrage ist für die Universität besonders wichtig, um Entwicklungspotentiale identifizieren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Studienqualität setzen zu können.
ACHTUNG! Wenn Sie den Fragebogen absenden, wird die Teilnahmebestätigung automatisch im Hintergrund heruntergeladen und sollte danach in Ihrem lokalen Download-Ordner zu finden sein. Alternativ können Sie einen Screenshot der Abschluss-Seite des Fragebogens (Smiley) abgeben. Bitte füllen Sie den Fragebogen nicht mehrfach aus.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Fragebogen: https://cloud3.evasys.de/evasys_04/online.php?p=M3C71
Wann finden die akademischen Feiern statt? Wie melde ich mich zur Sponsion oder Promotion an?
Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie das Abschlusszeugnis (Bachelor-/Master-/Diplom-/Rigorosenzeugnis) sowie den Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades (Bachelor of Arts, Master of Arts bzw. Magister/Magistra der Künste, bzw. Doctor of Philosophy-PhD).
Akademische Feiern finden einmal pro Semester statt. Für die Feier im Dezember ist Anmeldeschluss Anfang November, für die Feier im Juni ist Anmeldeschluss Anfang Mai.
Das Anmeldeformular zur akademischen Feier sowie der Einzahlungsbeleg über € 10,- für die Sponsions-/Promotionsmappe ist im Studien- und Prüfungsmanagement einzureichen.
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT381100009953258200, BIC: BKAUATWW, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Sponsions-/Promotionsmappe
Nächster Termin für Sponsion und Promotion
Akademische Feiern finden einmal pro Semester statt. Für die Feier im Dezember ist Anmeldeschluss Anfang November, für die Feier im Juni ist Anmeldeschluss Anfang Mai.
Das Anmeldeformular zur akademischen Feier sowie der Einzahlungsbeleg über € 10,- für die Sponsions-/Promotionsmappe ist im Studien- und Prüfungsmanagement einzureichen.
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT381100009953258200, BIC: BKAUATWW, Empfänger: Universität Mozarteum Salzburg, Verwendungszweck: Sponsions-/Promotionsmappe
Nächster Termin für Sponsion und Promotion
Wie lasse ich meine österreichischen Universitätsurkunden für das Ausland beglaubigen?
Für die diplomatische Beglaubigung von österreichischen Hochschulurkunden in Papierform ist die Unterschriftsbeglaubigung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) erforderlich. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Für die Zustellung der Apostille ist eine österreichische Adresse erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Beglaubigung österreichischer Hochschulurkunden durch das BMBWF
Nähere Informationen finden Sie hier:
Beglaubigung österreichischer Hochschulurkunden durch das BMBWF
FAQ - IV. Nostrifikation
Wer kann die Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade und Studienabschlüsse beantragen?
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines an einer anerkannten ausländischen Hochschule erworbenen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Der Antrag ist an einer inländischen Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Die Antragstellung setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers in österreich erforderlich ist.
Das bedeutet, dass ein Nostrifizierungsantrag nur dann zulässig ist, wenn
Bei Fragen melden Sie sich im Studien- und Prüfungsmanagement, Tel. (+43) 662/6198-3310, e-mail: studienabteilung@moz.ac.at
Bei Bedarf kann auch eine Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation durch ENIC NARIC AUSTRIA erfolgen. siehe Internetseite: http://www.nostrifizierung.at/
Das bedeutet, dass ein Nostrifizierungsantrag nur dann zulässig ist, wenn
- die Ausübung eines Berufes bzw. einer Tätigkeit zwingend an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist, das heißt ohne erfolgte Nostrifizierung nicht möglich ist (dies kann durch Gesetz oder Verordnung - sogenannte "reglementierte Berufe"; z. B. Zivilingenieure/-innen, Lehrer/-innen an höheren Schulen, bestimmte Gewerbe - oder in internen generellen Unternehmensrichtlinien verbindlich festgelegt sein); und
- die Berechtigung zur unmittelbaren Ausübung dieses Berufes bzw. dieser Tätigkeit nicht ohnehin aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften besteht.
Bei Fragen melden Sie sich im Studien- und Prüfungsmanagement, Tel. (+43) 662/6198-3310, e-mail: studienabteilung@moz.ac.at
Bei Bedarf kann auch eine Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation durch ENIC NARIC AUSTRIA erfolgen. siehe Internetseite: http://www.nostrifizierung.at/
Kann ich jeden Studienabschluss an der Universität Mozarteum Salzburg nostrifizieren lassen?
Nein. Ansuchen um Nostrifizierung können nur dort eingereicht werden, wo das entsprechende Studium angeboten wird. Im Falle von Fachhochschulabschlüssen ist der Fachhochschulrat für die Nostrifizierungen zuständig.
FAQ - V. Wissenschaftliches Doktoratsstudium zur Erlangung des akademischen GradesDoctor of Philosophy (PhD)
Soll ich ein Wissenschaftliches Doktoratsstudium beginnen?
Diese Frage ist nur individuell zu beantworten. In der Regel empfiehlt es sich, die Wahl für dieses Studium von mittelfristigen Berufszielen (und der Rolle wissenschaftlicher Tätigkeiten dabei) abhängig zu machen.
Die Mitglieder der Curricularkommission stehen Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Mitglieder der Curricularkommission stehen Ihnen für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Wo finde ich das Curriculum für das Wissenschaftliche Doktoratsstudium?
Das Curriculum, ein Leitfaden, eine Übersicht zum Studienverlauf sowie weitere Informationen und Downloads finden sich unter www.uni-mozarteum.at/de/ > Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy).
Welches Curriculum ist für mich gültig?
Das derzeit gültige Curriculum ist seit Oktober 2016 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Wissenschaftliches Doktoratsstudium mit WS 2016/17 begonnen haben oder aus früheren Curricula-Versionen (2010, 2012) in das Curriculum 2016 übertreten. Dieser Übertritt ist nicht zwingend, bis längstens 30. 11. 2019 kann auch nach den Curricula 2010 bzw. 2012 zu Ende studiert werden. Ein Abschluss nach dem Doktoratsstudium der Philosophie (Mitteilungsblatt der Universität Mozarteum Salzburg, 36. Stück vom 30. 6. 2003) ist noch bis zum 30. 11. 2017 möglich.
In welchen Fächern kann ich eine Dissertation an der Universität Mozarteum Salzburg schreiben?
An der Universität Mozarteum Salzburg kann eine Dissertation in drei Fächern eingereicht werden:
(1.) Musikpädagogik, (2.) Musikwissenschaft sowie (3.) Kunst- bzw. Werkpädagogik – sofern ein Mitglied der Universität Mozarteum Salzburg, das über eine fachlich entsprechende venia docendi verfügt, von der Studiendirektorin / vom Studiendirektor als Betreuerin/Betreuer zugelassen ist.
Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuerinnen/Betreuer finden Sie unter: www.uni-mozarteum.at/de/> Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy) > Betreuung von schriftlichen Arbeiten.
(1.) Musikpädagogik, (2.) Musikwissenschaft sowie (3.) Kunst- bzw. Werkpädagogik – sofern ein Mitglied der Universität Mozarteum Salzburg, das über eine fachlich entsprechende venia docendi verfügt, von der Studiendirektorin / vom Studiendirektor als Betreuerin/Betreuer zugelassen ist.
Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuerinnen/Betreuer finden Sie unter: www.uni-mozarteum.at/de/> Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy) > Betreuung von schriftlichen Arbeiten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Universität Mozarteum Salzburg ein Wissenschaftliches Doktoratsstudium beginnen zu können?
Es muss sich laut Universitätsgesetz um ein „fachlich in Frage kommendes“ Master- oder Diplomstudium handeln. Das heißt: Musikpädagogik oder Musikwissenschaft können als Dissertationsfächer gewählt werden, wenn mindestens ein musikalisches Grundstudium (mit künstlerischem oder wissenschaftlichem Schwerpunkt) absolviert wurde; Kunst- bzw. Werkpädagogik können als Dissertationsfächer gewählt werden, wenn zumindest ein kunst- bzw. werkpädagogisches Master- oder Diplomstudium absolviert wurde.
Als qualitative Zulassungsbedingung gilt der Nachweis absolvierter Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterwochenstunden (davon 6 mit Seminarcharakter) zu einem der Fächer Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Kunst- und Werkpädagogik.
Erforderlich ist zudem die Beherrschung der deutschen Sprache (Sprachniveau C1 gemäß A Common European Framework of Reference for Languages CEFR 2001 / dt. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001 des Council of Europe). Zur Orientierung helfen der online-Einstufungstest der Goethe-Institute (http://www.goethe.de/cgi-bin/einstufungstest/einstufungstest.pl) sowie die Online-Übungen zum Standard C1 (http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/gc1/mat/deindex.htm).
Als qualitative Zulassungsbedingung gilt der Nachweis absolvierter Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterwochenstunden (davon 6 mit Seminarcharakter) zu einem der Fächer Musikpädagogik, Musikwissenschaft oder Kunst- und Werkpädagogik.
Erforderlich ist zudem die Beherrschung der deutschen Sprache (Sprachniveau C1 gemäß A Common European Framework of Reference for Languages CEFR 2001 / dt. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001 des Council of Europe). Zur Orientierung helfen der online-Einstufungstest der Goethe-Institute (http://www.goethe.de/cgi-bin/einstufungstest/einstufungstest.pl) sowie die Online-Übungen zum Standard C1 (http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/gc1/mat/deindex.htm).
Kann ich an der Universität Mozarteum Salzburg auch ein Künstlerisches Doktoratsstudium beginnen?
Wann ist der ideale Zeitpunkt zur Aufnahme des Studiums?
Im Wintersemester. Die im ersten Studienjahr zu absolvierende Lehrveranstaltung Grundlagen zur Erstellung eines Dissertationskonzeptes wird geteilt zu je einer SWSt im Winter- und Sommersemester angeboten. Ein Quereinstieg ist nicht möglich. Bei Studiumsaufnahme im Sommersemester ginge also ein Semester verloren.
Welche Anforderungen erwarten mich im Wissenschaftlichen Doktoratsstudium?
Ein Überblick über den Studienverlauf findet sich unter www.uni-mozarteum.at/de/ > Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy). Nähere Informationen sind dem Leitfaden (ebenda), Details dem Curriculum für das Wissenschaftliches Doktoratsstudium (ebenda) zu entnehmen.
Wie finde ich eine Betreuerin / einen Betreuer?
Die Entscheidung, wer eine Dissertation betreut, fällt die Studiendirektorin / der Studiendirektor nach positiver Ablegung des Rigorosums B. Das Antragsformular für diese Zulassung sieht die Möglichkeit eines Vorschlags vor, was nach voriger Absprache mit der ins Auge gefassten Betreuerin / dem ins Auge gefassten Betreuer / dem ins Auge gefassten Betreuendenteam unbedingt genützt werden sollte. Der gewünschte Betreuer / Das gewünschte Betreuendenteam bestätigt dort mit Unterschrift seine Bereitschaft, das Dissertationsprojekt zu betreuen.
Sinnvollerweise nehmen Studierende vor Inskription oder spätestens während des 1. Studienjahres mit möglichen Betreuerinnen/Betreuern Kontakt auf, um zu klären, welche Betreuerin / welcher Betreuer aufgrund ihrer/seiner Kapazität, fachlichen Kompetenzen und Forschungsschwerpunkte in Frage kommt. Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuerinnen/Betreuer findet sich unter www.uni-mozarteum.at/de/ > Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy) > Betreuung von schriftlichen Arbeiten.
Sinnvollerweise nehmen Studierende vor Inskription oder spätestens während des 1. Studienjahres mit möglichen Betreuerinnen/Betreuern Kontakt auf, um zu klären, welche Betreuerin / welcher Betreuer aufgrund ihrer/seiner Kapazität, fachlichen Kompetenzen und Forschungsschwerpunkte in Frage kommt. Eine Liste aller derzeit zugelassenen Betreuerinnen/Betreuer findet sich unter www.uni-mozarteum.at/de/ > Studium > Studien > PhD-Studium (Doctor of Philosophy) > Betreuung von schriftlichen Arbeiten.
Ist meine Betreuerin / mein Betreuer zugleich Gutachter meiner Dissertation?
Ja, mit Ausnahme des Falles, dass dieser aus wichtigen Gründen (z.B. längerfristige Krankheit) nicht zur Verfügung steht. In solchen Ausnahmefällen bestellt die Studiendirektorin / der Studiendirektor einen Ersatzgutachter.
Wer begutachtet meine Dissertation?
Die Entscheidung, wer eine Dissertation begutachtet, fällt die Studiendirektorin / der Studiendirektor nach der Einreichung der Dissertation. Das Curriculum sieht 2 Gutachter vor, wovon (genau) ein Mitglied der Universität Mozarteum Salzburg (= in der Regel die Betreuerin / der Betreuer) und (genau) ein Mitglied einer anderen Universität angehört. Jeder Gutachter muss mit einer dem Thema der Dissertation entsprechenden venia docendi ausgestattet sein.
Kann ich die für die Semester 3–6 vorgesehenen Lehrveranstaltungen bereits in den Semestern 1/2 absolvieren?
Die Lehrveranstaltungen „Seminar aus dem Fach der Dissertation bzw. in thematischem Zusammenhang zur Dissertation“ (zweimal vorgesehen) und „Vorlesung, Vorlesung mit Übung oder Übung aus dem Fach der Dissertation bzw. in thematischem Zusammenhang zur Dissertation“ (einmal vorgesehen) – und nur diese – können bereits vor dem Rigorosum B absolviert werden.
Wann besuche ich das Tutorium?
Nach Absolvierung des Rigorosums B, am besten im darauffolgenden Semester. Das Tutorium ist für alle Studierenden verpflichtend, die ihr Master-/Diplomstudium nicht mit einer wissenschaftlichen Master-/Diplomarbeit abgeschlossen haben. Für alle anderen Studierenden ist es fakultativ, ein Besuch dieser Lehrveranstaltung wird aber empfohlen.
Können Lehrveranstaltungen aus dem Grundstudium im Wissenschaftlichen Doktoratsstudium angerechnet werden?
Nein, mit Ausnahme der VU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten kann keine Lehrveranstaltung eines Grundstudiums erneut angerechnet werden.
Können Lehrveranstaltungen anderer Universitäten oder Hochschulen im Wissenschaftlichen Doktoratsstudium angerechnet werden?
Ja, außer diese wurden in einem Grundstudium bereits angerechnet. Angerechnet werden können Lehrveranstaltungen, die in einem thematischen Zusammenhang zur Dissertation stehen.
Bis wann muss ich die Anmeldeunterlagen im Studien- und Prüfungsmanagement eingereicht haben?
Innerhalb der Inskriptionsfrist. Ausgenommen sind Anmeldungen mit Zeugnissen, die nicht in einem EU-Staat ausgestellt wurden; in diesem Fall muss die Anmeldung bis zum 1. September für das jeweilige WS) bzw. zum 1. Februar (für das jeweilige SS) erfolgen.
Bis wann ist das Wissenschaftliche Doktoratsstudium abzuschließen?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Höchststudiendauer im Doktoratsstudium. Für die Berechnung des Studienbeitrags bzw. des automatischen Erlasses bei EU-Bürgern ist die Regelstudiendauer (6 Semester) zuzüglich zweier Toleranzsemester eine Vorgabe.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Curricularkommission Wissenschaftliches Doktoratsstudium zu Gesprächen zur Verfügung. Ansprechperson:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Anna Maria Kalcher
Vorsitzende der Curricularkommission für das Wissenschaftliche Doktoratsstudium
Universität Mozarteum Salzburg
Tel. (+43) 662/6198-6124
E-Mail: Anna_Maria.Kalcher@moz.ac.at
FAQ - VI.: Evaluierung
Welche Evaluierungsverfahren werden durchgeführt?
Über die Evaluierung der Lehre, des Studiums und der Dienstleistungseinrichtungen durch die Studierenden hinaus befragt die Universität ihre Absolvent*innen zu ihrem abgeschlossenen Studium und Incoming- und Outgoing-Studierende zu ihrem Studienaufenthalt.
Zudem wird in zahlreichen weiteren Bereichen evaluiert, z.B. im Rahmen von Berufungsverfahren, bei Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung, bei Kursen des Career Centers, im Pre-College Salzburg und bei der Internationalen Sommerakademie.
Zudem wird in zahlreichen weiteren Bereichen evaluiert, z.B. im Rahmen von Berufungsverfahren, bei Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung, bei Kursen des Career Centers, im Pre-College Salzburg und bei der Internationalen Sommerakademie.
Warum wird evaluiert?
Neben der klaren gesetzlichen Vorgabe, nach der alle österreichischen Universitäten regelmäßig Evaluierungen durchführen müssen, ist es ein zentrales Qualitätsziel der Universität Mozarteum Salzburg, ihren Studierenden exzellente Lehre auf internationalem Spitzenniveau zu bieten und international konkurrenzfähigen und anerkannten künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Nachwuchs heranzubilden.
Die Evaluierung dient der Universität dabei als wesentliches Werkzeug, um sich der Qualität ihres Leistungsspektrums regelmäßig zu vergewissern. Zudem fungiert sie für Studierende und Lehrende als wichtige Feedbackgelegenheit und bietet ihnen die Möglichkeit, ihren Studien- und Arbeitsalltag aktiv mitzugestalten.
Die Ergebnisse dienen unter anderem als Feedbackinstrument für Lehrende zu ihrem Unterricht, für Curricularkommissionen zur Gestaltung der Studien und für die Dienstleistungseinrichtungen zur Weiterentwicklung ihres Angebotes.
Die Evaluierung dient der Universität dabei als wesentliches Werkzeug, um sich der Qualität ihres Leistungsspektrums regelmäßig zu vergewissern. Zudem fungiert sie für Studierende und Lehrende als wichtige Feedbackgelegenheit und bietet ihnen die Möglichkeit, ihren Studien- und Arbeitsalltag aktiv mitzugestalten.
Die Ergebnisse dienen unter anderem als Feedbackinstrument für Lehrende zu ihrem Unterricht, für Curricularkommissionen zur Gestaltung der Studien und für die Dienstleistungseinrichtungen zur Weiterentwicklung ihres Angebotes.
Wer darf evaluieren?
Zur Teilnahme an der Evaluierung sind alle Studierenden der Universität Mozarteum Salzburg eingeladen, die zu Lehrveranstaltungen via MOZonline angemeldet sind (Online-Evaluierung der Lehre, Studien und Dienstleistungseinrichtungen), die ihr Studium abgeschlossen haben (Absolvent*innenbefragung) oder die die Universität Mozarteum Salzburg bzw. eine ausländische Universität im Rahmen eines Auslandssemesters besucht haben (Incoming- und Outgoingbefragung).
Auch außerordentliche Studierende und Studierende der „Uni 55-PLUS“ sind gerne eingeladen, ihre Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Von der Evaluierung der Lehre ausgenommen sind Studierende des Pre-College Salzburg, da deren Lehrangebot gesondert evaluiert wird.
Auch außerordentliche Studierende und Studierende der „Uni 55-PLUS“ sind gerne eingeladen, ihre Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Von der Evaluierung der Lehre ausgenommen sind Studierende des Pre-College Salzburg, da deren Lehrangebot gesondert evaluiert wird.
Wer oder was wird evaluiert?
Der Evaluierungsgegenstand ist je nach Befragung unterschiedlich. Nachstehend sind die wichtigsten Evaluierungsverfahren und ihre Themen näher beschrieben:
Evaluierungsverfahren | Gegenstand der Evaluierung |
---|---|
Online-Evaluierung (jährlich) |
|
Absolvent*innenbefragung (laufend) | Zufriedenheit mit dem Studium |
Incoming- und Outgoingbefragung (laufend) | Zufriedenheit mit dem Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum Salzburg (Incoming) bzw. einer ausländischen Universität (Outgoing) |
Personenbezogene freiwillige Evaluierung (bei Bedarf) | Lehrperson der Universität, die sich einer freiwilligen Evaluierung unterzieht und im entsprechenden Studienjahr Lehrveranstaltungen abgehalten hat (es wird auf Lehrendenebene evaluiert, nicht auf Lehrveranstaltungsebene) |
Wie läuft die Online-Evaluierung ab?
Die Studierenden erhalten am Ende des jeweiligen Sommersemesters Links zu den Umfragen für das vergangene Studienjahr per Mail an ihre MOZ-Adressen.
Die Umfragen können innerhalb des Evaluierungszeitraumes (in der Regel sind das 2 Monate) jederzeit online ausgefüllt werden.
Nach Abschluss der Umfrage wertet das Evaluierungsteam die Befragung aus und übermittelt die Ergebnisse an das Rektorat, die jeweiligen Lehrpersonen und allfällige weitere Stakeholder oder Gremien (z.B. Departmentleiter*innen, Curricularkommissionen)
Die Umfragen können innerhalb des Evaluierungszeitraumes (in der Regel sind das 2 Monate) jederzeit online ausgefüllt werden.
Nach Abschluss der Umfrage wertet das Evaluierungsteam die Befragung aus und übermittelt die Ergebnisse an das Rektorat, die jeweiligen Lehrpersonen und allfällige weitere Stakeholder oder Gremien (z.B. Departmentleiter*innen, Curricularkommissionen)
Wie werden die Ergebnisse der Online-Evaluierung erstellt?
Nach Ablauf des Evaluierungszeitraumes wird das gesammelte Feedback durch das Evaluierungsteam statistisch ausgewertet. Dies geschieht nur dann, wenn für eine Lehrperson mind. 4 Rückmeldungen eingelangt sind. Ist dies nicht der Fall, erhält die Lehrperson zur Wahrung der Anonymität der Studierenden kein Ergebnis (siehe „Ist die Befragung anonym?“).
Sollte eine Lehrperson die Anonymitätsschwelle von 4 Rückmeldungen über zwei Jahre hinweg erreichen, so erhält sie ein zusammengefasstes Ergebnis dieser Jahre (siehe „Was sind „zusammengefasste Evaluierungsergebnisse“?“).
Sollte eine Lehrperson die Anonymitätsschwelle von 4 Rückmeldungen über zwei Jahre hinweg erreichen, so erhält sie ein zusammengefasstes Ergebnis dieser Jahre (siehe „Was sind „zusammengefasste Evaluierungsergebnisse“?“).
Was passiert mit den Evaluierungsergebnissen?
Der Hauptfokus der Universität liegt auf dem verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen. Die Resultate aller Umfragen werden daher sehr ernst genommen. Im Falle der Evaluierung der Lehre und der Dienstleistungseinrichtung werden sie sowohl der evaluierten Lehrperson, als auch dem Rektorat zur Kenntnis übermittelt.
Die Ergebnisse der Online-Evaluierung werden in einem Qualitätszirkel des Rektorats mit der Abteilung für Qualitätsmanagement und Entwicklungsplanung gesichtet. Im Anschluss vereinbart das Rektorat bei Bedarf Gespräche mit einzelnen Lehrenden oder, Departmentleitungen oder Curricularkommissionen. Zu Dienstleistungs- und Infrastrukturthemen werden bei Bedarf auch Leiter*innen von Verwaltungsabteilungen beigezogen.
Die Ergebnisse der Online-Evaluierung werden in einem Qualitätszirkel des Rektorats mit der Abteilung für Qualitätsmanagement und Entwicklungsplanung gesichtet. Im Anschluss vereinbart das Rektorat bei Bedarf Gespräche mit einzelnen Lehrenden oder, Departmentleitungen oder Curricularkommissionen. Zu Dienstleistungs- und Infrastrukturthemen werden bei Bedarf auch Leiter*innen von Verwaltungsabteilungen beigezogen.
Ist die Befragung anonym?
Datenschutz ist der Universität ein großes Anliegen und hat insbesondere im Rahmen der Evaluierung allerhöchste Priorität. Daher werden die Antworten der Teilnehmenden mit größter Sorgfalt behandelt, um ihre Anonymität zu wahren.
Die Fragestellungen, eine definierte Rücklaufschwelle (siehe „Was bedeutet die „Anonymitätsschwelle“?“) sowie die Gestaltung der Ergebnisauswertung stellen sicher, dass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Studierende möglich sind.
Allfällige handschriftliche Kommentare werden ausnahmslos transkribiert. Allfällige personenbezogene Angaben dienen ausschließlich Zwecken der statistischen Auswertung durch das Evaluierungsteam und werden keinesfalls an die Lehrenden weitergegeben.
Die Fragestellungen, eine definierte Rücklaufschwelle (siehe „Was bedeutet die „Anonymitätsschwelle“?“) sowie die Gestaltung der Ergebnisauswertung stellen sicher, dass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Studierende möglich sind.
Allfällige handschriftliche Kommentare werden ausnahmslos transkribiert. Allfällige personenbezogene Angaben dienen ausschließlich Zwecken der statistischen Auswertung durch das Evaluierungsteam und werden keinesfalls an die Lehrenden weitergegeben.
Was bedeutet die „Anonymitätsschwelle“?
Eine statistische Auswertung des Feedbacks ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn mindestens 4 Studierende eine Lehrperson bzw. eine Lehrveranstaltung evaluiert haben. Diese Mindestgrenze dient dem Schutz der Anonymität der Teilnehmenden.
Nehmen weniger als 4 Personen an einer Befragung teil, werden deren Rückmeldungen weder an die Lehrenden, noch an das Rektorat weitergegeben. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein zusammengefasstes Evaluierungsergebnis zu erstellen, wenn Lehrpersonen in zwei aufeinanderfolgenden Studienjahren von insgesamt mind. 4 Studierenden evaluiert wurden (siehe „Was sind „zusammengefasste Evaluierungsergebnisse“?“).
Nehmen weniger als 4 Personen an einer Befragung teil, werden deren Rückmeldungen weder an die Lehrenden, noch an das Rektorat weitergegeben. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein zusammengefasstes Evaluierungsergebnis zu erstellen, wenn Lehrpersonen in zwei aufeinanderfolgenden Studienjahren von insgesamt mind. 4 Studierenden evaluiert wurden (siehe „Was sind „zusammengefasste Evaluierungsergebnisse“?“).
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Die überwiegende Mehrheit der Evaluierungen der Universität wird über das Evaluierungsteam der Abteilung für Qualitätsmanagement und Entwicklungsplanung abgewickelt, das Ihre Fragen gerne beantwortet. Wenden Sie sich dafür am besten per E-Mail an evaluierung@moz.ac.at.
Sind die Studierenden zur Teilnahme an der Evaluierung verpflichtend?
Die Teilnahme der Studierenden an den Befragungen der Universität ist stets freiwillig. Dennoch sollte die Gelegenheit genutzt werden, um Feedback zu geben und den Studienalltag aktiv mitzugestalten. Jede Teilnahme und die damit verbundenen positiven Anmerkungen oder die konstruktive Kritik tragen dazu bei, das Leistungsspektrum der Universität auf seinem hohen Niveau zu halten und stets weiter zu verbessern!
Wozu sollte ich an den Befragungen teilnehmen?
Wenn Sie an den Evaluierungen teilnehmen, haben Sie die Gelegenheit, der Universität ihre Erfahrungen zu vermitteln und ihren Studienalltag aktiv mitzugestalten. Die Universität nimmt das Feedback im Rahmen der Evaluierungen sehr ernst und strebt danach, möglichst viele aufgezeigte Weiterentwicklungspotentiale zu nutzen. Auch wenn manche Angelegenheiten nicht sofort gelöst werden können, so tragen Sie mit Ihrem Feedback immer noch dazu bei, die Studienerfahrung für nachfolgende Studierendengenerationen positiv zu beeinflussen.
Es ist auch dann sinnvoll, an den Befragungen teilzunehmen, wenn Sie mit dem Leistungsspektrum der Universität zufrieden sind und keine konkreten Wünsche oder Anregungen haben. Auch positive Rückmeldungen oder ein Ausdruck grundsätzlicher Zufriedenheit sind wichtiges Feedback für die Universität und können dafür sorgen, dass bestimmte Aspekte weiterhin erhalten bleiben.
Es ist auch dann sinnvoll, an den Befragungen teilzunehmen, wenn Sie mit dem Leistungsspektrum der Universität zufrieden sind und keine konkreten Wünsche oder Anregungen haben. Auch positive Rückmeldungen oder ein Ausdruck grundsätzlicher Zufriedenheit sind wichtiges Feedback für die Universität und können dafür sorgen, dass bestimmte Aspekte weiterhin erhalten bleiben.
Kann mir aus der Teilnahme ein Nachteil entstehen?
Nein. Da keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind, können für Sie aus der Teilnahme auch keine negativen Konsequenzen entstehen.
Können Lehrende aus dem Ergebnis Rückschlüsse auf mich ziehen?
Nein, das ist nicht möglich (siehe auch „Ist die Befragung anonym?“).