GLOSSAR
Das Glossar bietet Begriffsklärungen und Informationen zu folgenden Themen rund um Open Access und Open Science:- Berliner Erklärung
- Infoplattformen
- Lizenzen
- Open Access
- OA-Policy
- ORCID
- Raubverlag
- Vertragszusatz
- Veröffentlichungswege
- Zweitveröffentlichung
Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen.
Berliner Erklärung
↑
Die Universität Mozarteum Salzburg ist seit 2018 Unterzeichnerin der Berliner Erklärung und bekennt sich somit zu deren zugrundeliegenden Zielen.
Die Berliner Erklärung formuliert die „Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens“ im Internet. Das beinhaltet, dass ein freier gleichberechtigter Zugang aller Menschen zu wissenschaftlichen Publikationen geschaffen wird. Verbreitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten, „Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz“ sollen diesen offenen Zugang gewährleisten.
Freie Lizenzen wie es beispielsweise die offenen CC-Lizenzen CC BY und CC BY-SA sind, ermöglichen eine rechtlich abgesicherte Umsetzung dieser Vision.
Die Umsetzung von Open Access an der Universität Mozarteum Salzburg ist in der Open Access Policy geregelt. Diese wurde am 17.10.2018 in den Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Die Berliner Erklärung formuliert die „Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens“ im Internet. Das beinhaltet, dass ein freier gleichberechtigter Zugang aller Menschen zu wissenschaftlichen Publikationen geschaffen wird. Verbreitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten, „Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz“ sollen diesen offenen Zugang gewährleisten.
Freie Lizenzen wie es beispielsweise die offenen CC-Lizenzen CC BY und CC BY-SA sind, ermöglichen eine rechtlich abgesicherte Umsetzung dieser Vision.
Die Umsetzung von Open Access an der Universität Mozarteum Salzburg ist in der Open Access Policy geregelt. Diese wurde am 17.10.2018 in den Mitteilungsblättern veröffentlicht.
Infoplattformen
↑Open-Access.net

OANA

Lizenzen
↑CC-Lizenzen
Die CC-Lizenzen sind Standardverträge, mit denen eine Urheberin/ein Urheber Nutzungsrechte für eigene Werke gewähren kann. Dabei wird festgelegt, wie die Materialen verwendet werden dürfen und welche Bedingungen zu beachten sind.- CC Lizenzen werden vom Urheberrechtsgesetz als Verwertungsrechtsverträge anerkannt.
- Je nachdem, welche Rechte für Nutzerinnen/Nutzer eingeräumt werden sollen, definiert sich die Lizenz anders.
- Die Lizenzen lassen sich in verschiedene Stufen gliedern, von relativ freier Nachnutzung, die eine Verwendung, Bearbeitung, Verarbeitung, Verwertung und Verbreitung erlaubt, bis hin zu einer deutlich restriktiveren Form, wo die Bearbeitung und eine kommerzielle Verwertung/Weitergabe grundsätzlich nicht erlaubt ist.
- Wird nur einer der geforderten Lizenzbedingungen nicht erfüllt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
- Jede Bedingung kann individuell aufgehoben werden, sofern die Rechteinhaberin/der Rechteinhaber, basierend auf einer persönlichen Anfrage, die Einwilligung dazu erteilt.
- CC-Lizenzen bestehen aus drei Teilen: CC-Symbol, Lizenzbeschreibung und Lizenzvertrag. Wobei die Maschinenlesbarkeit gewährt ist. Bei der Angabe einer Lizenz im eigenen Werk muss neben dem kopierten CC-Symbol eine Verlinkung zur Lizenzbeschreibung und zum Lizenzvertrag erfolgen.
- Die CC-Lizenzen der aktuellsten Version 4.0 bedeuten weltweit dasselbe und können daher global einheitlich angewendet werden.
Vergabe einer CC-Lizenz
Bei der Vergabe einer CC-Lizenz ist folgendes zu beachten:
- Die Bedingungen der gewählten Lizenz sollten vor der Vergabe (siehe Überblick über die CC-Lizenzen und Entscheidungshilfe) gelesen und verstanden werden (siehe verbindliche Lizenzfassungen).
- Nur die Rechteinhaberin/der Rechteinhaber ist befugt eine CC-Lizenz zu vergeben und das nur über jene Teile des Werkes, die eindeutig und ausschließlich der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber zugeordnet werden.
- Im Sinne von Urheberrechtsbeschränkungen verwendete Zitate können als Inhalte von dritten Personen nicht mit einer Lizenz versehen werden. Diese Ausnahme der Zitate von der vergebenen Lizenz muss am Beginn des Werkes vermerkt werden.
- Beinhaltet das Werk Materialien von anderen Rechteinhaberinnen/Rechteinhabern, für welche die gewählte Lizenz nicht gilt, muss das klar kenntlich gemacht werden. Eine derartige Kennzeichnung ist ebenso notwendig, wenn Materialien mit einer restriktiveren CC-Lizenz verwendet wurden.
- Materialien mit bestimmten unterschiedlichen Lizenzen können nicht miteinander kombiniert werden (siehe Kombination von CC-Lizenzen).
- Werden Materialien mit offenen und restriktiven CC-Lizenzen kombiniert, empfiehlt sich für die allgemeine Zuordnung die Angabe der restriktivsten Lizenz um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen. Die unterschiedlichen Lizenzen der kombinierten Teile sind in der Auflistung am Beginn genauer darzustellen und sichtlich zu machen. Der Hinweis auf urheberrechtlich geschützte zitierte Teile muss hier ebenfalls erfolgen.
- Eine Abänderung der CC-Lizenz ist nur in Richtung offenere CC-Lizenz möglich.
- Nutzungen, die ohne Lizenz-Erlaubnis zulässig sind, werden durch eine Lizenzvergabe weder verringert, begrenzt, eingeschränkt oder mit Bedingungen belegt. Das betrifft vor allem die urheberrechtlichen Ausnahmebestimmungen, wie es beispielsweise das wissenschaftliche Zitatrecht darstellt.
- Die Urheberin/der Urheber hat vor allem bei den offenen Lizenzen (CC0, CC BY, CC BY SA) keinerlei Einfluss mehr darauf, von wem, wofür oder wie (ethisch, ästhetisch, politisch) die Werke genutzt werden und kann bei Missfallen nicht dagegen vorgehen.
- Bei der Angabe der CC-Lizenz im eigenen Werk muss neben dem kopierten CC-Symbol eine Verlinkung zur Lizenzbeschreibung und dem Lizenzvertrag erfolgen. (Siehe Kapitel: Einfügen der Lizenz in das eigene Werk).
Entscheidungshilfe bei der Vergabe einer CC-Lizenz
Mit dem Lizenzfinder von Creative Commons (https://creativecommons.org/choose/) kann von UrheberInnen die gewünschte Lizenz ermittelt werden. Dazu müssen nur drei Fragen beantwortet werden und die gewünschte Lizenz wird angezeigt:
- Darf mein Werk bearbeitet, abgeändert werden und als Bearbeitung1 weiterverbreitet werden?
- Muss das abgewandelte Werk unter derselben CC Lizenz verfügbar gemacht werden, wie mein Werk?
- Erlaube ich eine kommerzielle Nutzung2 meines Werkes?
Kontrolle der Lizenzwahl
Nachdem für die eigene Arbeit mittels Lizenzfinder die gewünschte CC-Lizenz ermittelt wurde, gilt es noch abzuklären, ob CC-lizenzierte Teile verwendet wurden und diese eingefügten Teile mit der gewählten CC-Lizenz der eigenen Arbeit kompatibel sind (siehe Kombination von CC-Lizenzen) und es sich somit um eine passende Lizenz handelt:- Sollten Teile, die mit einer ND Bedingung (keine Veränderung/Bearbeitung erlaubt) lizenziert sind, verwendet worden sein, so sind diese wieder aus der eigenen Arbeit zu entfernen, weil deren Einbindung in ein neues Werk nicht zulässig ist. Zitieren ist jedoch nach wie vor erlaubt.
- Wurden in das eigene Werk, CC BY-SA oder CC BY-NC-SA lizenzierte Werke /Teile von Werken eingearbeitet, kann das eigene Werk wiederum nur unter derselben CC BY-SA oder CC BY-NC-SA Lizenz verfügbar gemacht werden.
- Generell wird empfohlen, dass bei Verwendung von Materialien mit einer restriktiveren Lizenz, die restriktivste Lizenz als allgemeine Angabe für die eigene Arbeit herangezogen werden sollte. Damit soll der Anschein vermieden werden, dass das gesamte Material unter den offeneren Bedingungen nutzbar wäre. Da alle Teile mit der jeweiligen Lizenz zu Beginn angeführt werden, erfährt die Nutzerin/der Nutzer, dass einige Teile sehr wohl offen verwendbar sind.
Einfügen der Lizenz in das eigene Werk
CC-Lizenzen bestehen aus drei Teilen: CC-Symbol, Lizenzbeschreibung und Lizenzvertrag. Bei der Angabe muss neben dem CC-Symbol eine Verlinkung zur Lizenzbeschreibung und Lizenzvertrag erfolgen.Dazu geht man auf die Seite der Creative Commons (https://creativecommons.org/licenses/) zum Abschnitt Lizenzen und kopiert das Icon, fügt es auf die Titelseite der eigenen Arbeit ein und fügt auf demselben Weg die beiden angegebenen Links ebenfalls hinzu.
Beispiel:
Brigitte Laimer „Ästhetik der Natur“, lizenziert unter

Kennzeichnung des eigenen Werkes
Die eigene Arbeit soll gekennzeichnet werden mit:
- Namen aller UrheberInnen/AutorInnen/RechteinhaberInnen
- Titel des Werkes
- Lizenz samt Verlinkung zur Lizenzbeschreibung und zum Lizenzvertrag
- Hinweis am Beginn des Werkes: Alle Zitate sind von der CC-Lizenz ausgenommen.
Brigitte Laimer „Ästhetik der Natur“, lizenziert unter

Kennzeichnung bei Verwendung/Übernahme eines anderen Werkes:
- Hinweis am Beginn des Werkes: Angabe in welchen Kapiteln/Teilen die übernommenen Werke verwendet wurden und unter welcher Lizenz diese Teile jeweils stehen.3
Beispiel:
Titel des Werkes von Name der/s UrheberIn steht unter Creative Commons Nutzungsbedingungen (Text Kapitel 3: CC BY 3.0 | Alle weiteren Texte: CC BY-SA 4.0 | Abbildungen: CC0 | jene Stellen die als Zitate gekennzeichnet sind, unterliegen weiterhin dem Urheberrecht). - Angabe innerhalb der Arbeit an der Stelle, wo das Werk verwendet wird samt Verlinkungen zur Originalarbeit und der Lizenz. Der Link auf das Originalwerk erfolgt idealerweise über eine Verlinkung der URL beim Namen der Autorin/des Autors.
Beispiel:
Surlan Soosay „Miss Cartoon Voyeurism“, lizenziert unter(Namensnennung) CC BY 2.0
Erweiterte Kennzeichnung bei vollständigen Bearbeitungen
Bei Bearbeitungen sind folgende Informationen zusätzlich erforderlich:
- Hinweis, dass es sich um eine Bearbeitung handelt.
- Link auf das/die Originalwerk/e, idealerweise über eine Verlinkung der URL beim Namen der Autorin/des Autors.
- Hinweis am Beginn des Werkes: Angabe in welchen Kapiteln/Teilen die übernommenen oder bearbeiteten Werke verwendet wurden und unter welcher Lizenz diese Teile jeweils stehen.4
- Hinweis innerhalb der Arbeit: Hinweis auf Bearbeitung und genaue Angabe der Veränderung bei Bildern (z.B.: Bildausschnitt, schwarz-weiß), bei Texten ist der Link zum Original ausreichend. Idealerweise kann auch angegeben werden, dass dieser Teil nicht unter derselben CC-Lizenz steht, wie das Gesamtwerk. („Die CC-Lizenz CC xy gilt nicht für den Abschnitt / das Bild und dann erst alle erforderlichen Angaben aufzählen).
Beispiele:
- Kennzeichnung zu Beginn der Arbeit, dass andere Werke integriert / bearbeitet wurden:
- Titel des Werkes von Name der/s UrheberIn steht unter Creative Commons Nutzungsbedingungen (Text Kapitel 3: CC BY 3.0 | Alle weiteren Texte: CC BY-SA 4.0 | Abbildungen: CC0 | jene Stellen die als Zitate gekennzeichnet sind, unterliegen weiterhin dem Urheberrecht).
- Die Kennzeichnung eines bearbeiteten Bildes innerhalb des Werkes unmittelbar an der Stelle der Übernahme, hier wird dargestellt, was am Bild geändert wurde:
- Surlan Soosay „Miss Cartoon Voyeurism“, lizenziert unter CC BY 2.0 , bearbeitet von Maria Fischer (Bildausschnitt) und lizenziert unter CC BY 4.0.
- Die Kennzeichnung eines bearbeiteten Textes innerhalb des Werkes unmittelbar an der Stelle der Übernahme:
- Brigitte Laimer„Ästhetik der Natur“ lizenziert unter CC BY 4.0, bearbeitet von Maria Fischer und lizenziert unter CC BY 4.0.
Die CC-Lizenzen 4.0 im Überblick5
Es gibt sieben Lizenzen, die sich aus den folgenden vier Bausteinen zusammensetzen:
CC BY SA 3.0 by Jöran Muuß-Merholz
Unter kommerzielle Nutzung versteht man eine Verwendung, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Damit dürfen auch Einrichtungen und Organisationen, die sich durch Werbung (Radio, Zeitungen, Blogs, Podcasts) oder Studiengebühren finanzieren diese Materialien nicht verwenden. (Siehe Lizenz: Namensnennung, Nicht-kommerziell 2.0 für Deutschland.)

CC BY 4.0 by Shaddim
Beachten Sie bitte, dass die Feststellung, ob es sich um den/die rechtmäßigen LizenzgeberIn handelt, oft nicht möglich ist und Sie durch die die Nutzung von CC-Inhalten nicht immer vor Urheberrechtsverletzungen geschützt sind. Vorsicht ist beispielsweise bei sehr professionell wirkenden Inhalten (z. B. Fotos von Prominenten) geboten.6
Die verbindlichen Lizenzfassungen finden Sie auf der Creative Commons Seite bei der Beschreibung der Lizenztypen.
Kombination von CC-Lizenzen7
CC-Lizenzen sollen die Nachnutzung von Materialien vereinfachen. Möchte man jedoch gleichzeitig mehrere Materialien nutzen, die mit unterschiedlichen CC-Lizenzen versehen sind, wird es schon etwas komplizierter.
Kombinationsproblematiken
- CC BY-SA Werke können nur mit offeneren Lizenzen kombiniert werden, wie CC0 und CC BY, sofern das neue Werk wieder unter eine CC BY-SA gestellt wird und die ausgenommenen Teile am Beginn angeführt werden.
- CC BY-SA Werke können nicht mit CC BY-NC-SA Werken kombiniert werden, da share alike bedeutet, dass man das veränderte neue Werk unter denselben Bedingungen wie das Ursprungswerk zur Verfügung stellen muss. Im ersteren Fall dürfte es kommerziell weitergegeben werden, im zweiten Fall wäre die kommerzielle Nutzung nicht möglich.8
- Materialien mit den Lizenzen CC BY-SA und CC BY-NC können nicht kombiniert werden. Hier gilt dasselbe wie im vorigen Punkt.
- Die Kombination von Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung (CC0, CC BY) erlauben und solchen, die sie verbieten (CC BY-NC, CC BY-NC-SA), ist zwar grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Stellen samt zugehöriger Lizenz richtig ausgewiesen werden (siehe Quellenangabe). In der Praxis erweist sich die Kombination als unbrauchbar. Schließlich macht eine weitere Nutzung entweder eine Verletzung der NC Klausel immer wahrscheinlicher oder die Folgewerke werden mit der restriktiveren Lizenz versehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
- Alle Werke, deren Lizenz das Rechtemodul ND (non derivation/keine Bearbeitung), wie CC BY-ND und CC BY-NC-ND enthält, können nicht mit anderen Lizenzen kombiniert werden, da ND Materialien keine Veränderung auch nicht von Teilen zulassen.
Kombinationstabelle
Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche lizensierten Werke miteinander kombiniert oder keinesfalls kombiniert werden können oder sollten. 
CC0 by Kennisland
Bei der Kombination von unterschiedlich lizensierten Werken gilt die Regel, dass man für die neue Arbeit entweder die restriktivere der kombinierten Lizenzen verwendet um das ganze Werk unter eine einheitliche Lizenz stellen zu können, oder genau kennzeichnet, welche Teile von der liberaleren Lizenz ausgenommen sind.
Die eigene CC Lizenz kann nur die Rechte am eigenen Inhalt umfassen und niemals den Inhalt von anderen Urheberinnen/Urhebern. Es können also nur für das eigene Werk/die eigenen Teile Nutzungsrechte in Form von CC Lizenzen vergeben werden. Daher gilt auch, dass jene Teile, die aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen (Zitatrecht) in die eigene Arbeit übernommen wurden, ebenso von der Lizenz ausgenommen werden müssen.
Die Kennzeichnung könnte beispielsweise so aussehen:
Titel des Werkes von Name der Urheberin/des Urhebers steht unter Creative Commons Nutzungsbedingungen (Text Kapitel 3: CC BY | Alle weiteren Texte: CC BY-SA | Abbildungen: CC0 | jene Stellen die als Zitat gekennzeichnet sind, unterliegen weiterhin dem Urheberrecht).
Open Access
↑ Open Access ist die Zurverfügungstellung von Inhalten im Internet ohne finanzielle, gesetzliche und technische Barrieren.
Interessierte können die Volltexte:
Die Universität Mozarteum Salzburg beschreibt in ihrer Open Access Policy den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung. Daher empfiehlt das Mozarteum, dass sich die Autorinnen und Autoren in den Verlagsverträgen zumindest das Zweitveröffentlichungsrecht im institutionellen Repositorium sichern.
Interessierte können die Volltexte:
- lesen,
- herunterladen,
- kopieren,
- verteilen,
- drucken,
- in ihnen suchen,
- auf sie verweisen,
- sie auf jede denkbare legale Weise benutzen und
- bei entsprechender Lizenz verändern/ergänzen.
Vorteile:
- Gesteigerte Sichtbarkeit
- Gesteigerte Zitierhäufigkeit
- Gesteigerter Austausch
- Gesteigerte Forschungseffizienz und höherer wissenschaftlicher Output
- Langfristige Verfügbarkeit
Vorbehalte:
- Geringere Reputation bei Veröffentlichung in neuen Open Access Verlagen und geringere Qualität des Reviews und der Betreuung. Jedoch: viele traditionellen Verlage bieten mittlerweile ebenso die Möglichkeit einer Open Access Veröffentlichung.
- Derzeitiges Finanzierungsmodell des Open Access Publizierens löste mit dem Pay-to-say das traditionelle Pay-to-read ab. Damit wird der wissenschaftliche Output von jenen Ländern bevorzugt, die die die Zahlung von APCs (Article Processing Charges) und BPCs (Book Processing Charges) beispielsweise mittels Open Access Publikationsfonds [Verlinkung zur Webseite Publikationsfonds] unterstützen können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus wirtschaftlich schwachen Ländern werden in der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse benachteiligt.
Gesellschaftliche Verantwortung:
Die Universität Mozarteum Salzburg beschreibt in ihrer Open Access Policy den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung. Daher empfiehlt das Mozarteum, dass sich die Autorinnen und Autoren in den Verlagsverträgen zumindest das Zweitveröffentlichungsrecht im institutionellen Repositorium sichern.Open Access Policy
↑„Der freie gleichberechtigte Zugang aller Menschen zu den wissenschaftlichen Publikationen wird von Seiten der Universität Mozarteum Salzburg als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung gesehen.“
In der Open Access Policy, veröffentlicht am 17.10.2018 [Link: U:\Repositorium\ Planung\Allgemeines\Open Access\Open Access Policy Mozarteum] legt die Universität Mozarteum dar, wie dieser offene Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen mittels Repositorium, Open Access Publikationsfonds und Zeitschriftenserver ermöglicht wird.
Zudem erfolgt darin die Empfehlung, dass sich die Autorinnen und Autoren die Verwertungs-, Vervielfältigungsrechte und vor allem das Recht, ihre Arbeiten online im institutionellen Repositorium zur Verfügung zu stellen, vertraglich [Verlinkung mit Webseite Vertragszusatz] absichern.
Zuständige Stelle für alle Open Access Angelegenheiten ist die Bibliothek und bei Fragen unter open.access@moz.ac.at erreichbar.
In der Open Access Policy, veröffentlicht am 17.10.2018 [Link: U:\Repositorium\ Planung\Allgemeines\Open Access\Open Access Policy Mozarteum] legt die Universität Mozarteum dar, wie dieser offene Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen mittels Repositorium, Open Access Publikationsfonds und Zeitschriftenserver ermöglicht wird.
Zudem erfolgt darin die Empfehlung, dass sich die Autorinnen und Autoren die Verwertungs-, Vervielfältigungsrechte und vor allem das Recht, ihre Arbeiten online im institutionellen Repositorium zur Verfügung zu stellen, vertraglich [Verlinkung mit Webseite Vertragszusatz] absichern.
Zuständige Stelle für alle Open Access Angelegenheiten ist die Bibliothek und bei Fragen unter open.access@moz.ac.at erreichbar.
ORCID
↑ ORCID (Open Researcher and Contributor ID) ist ein weltweit etablierter Identifier für Autorinnen und Autoren zur eindeutigen Identifizierung.
ORCID erleichtert zudem die elektronische Zuordnung von Publikationen zu ihren Autorinnen/Autoren und aufgrund der Angabe der Universität die automatische Zuordnung der Universitätszugehörigkeit (affiliation). Letzteres ist u.a. für die Zuständigkeit bei der Zahlung von APCs über den Publikationsfonds bedeutend.
Ziel ist diese Identifizierungsnummer zum De-facto-Standard für die Autorenidentifikation wissenschaftlicher Publikationen zu etablieren. Bei FWF Anträgen sind diese schon verpflichtend.
Organisiert wird ORCID von der Non-Profit-Organisation Open Researcher Contributor Identification Initiative. Zu den Gründungsmitgliedern der Initiative gehören Forschungsorganisationen (z. B. EMBO, CERN) und wissenschaftliche Verlagsgruppen (z. B. Elsevier, Nature Publishing Group, Springer).
Dass sich der ORCID Server in den USA befindet, wird häufig kritisiert, schließlich gelten für europäische Daten in den USA nicht deren Datenschutzbestimmungen. Die Errichtung eines europäischen Servers wird daher seit längerem von ORCID diskutiert.
Kostenlose Registrierung:
Die Registrierung erfolgt kostenlos. Name, Publikations-/Vortragslisten, Universitätszugehörigkeit sowie Lebenslauf können eingetragen werden und beispielsweise bei Bewerbungen abgerufen werden. Die Daten können für eine Einsicht gesperrt oder mit unterschiedlicher Reichweite versehen werden.
ORCID erleichtert zudem die elektronische Zuordnung von Publikationen zu ihren Autorinnen/Autoren und aufgrund der Angabe der Universität die automatische Zuordnung der Universitätszugehörigkeit (affiliation). Letzteres ist u.a. für die Zuständigkeit bei der Zahlung von APCs über den Publikationsfonds bedeutend.
Ziel ist diese Identifizierungsnummer zum De-facto-Standard für die Autorenidentifikation wissenschaftlicher Publikationen zu etablieren. Bei FWF Anträgen sind diese schon verpflichtend.
Organisiert wird ORCID von der Non-Profit-Organisation Open Researcher Contributor Identification Initiative. Zu den Gründungsmitgliedern der Initiative gehören Forschungsorganisationen (z. B. EMBO, CERN) und wissenschaftliche Verlagsgruppen (z. B. Elsevier, Nature Publishing Group, Springer).
Dass sich der ORCID Server in den USA befindet, wird häufig kritisiert, schließlich gelten für europäische Daten in den USA nicht deren Datenschutzbestimmungen. Die Errichtung eines europäischen Servers wird daher seit längerem von ORCID diskutiert.
Kostenlose Registrierung:
Die Registrierung erfolgt kostenlos. Name, Publikations-/Vortragslisten, Universitätszugehörigkeit sowie Lebenslauf können eingetragen werden und beispielsweise bei Bewerbungen abgerufen werden. Die Daten können für eine Einsicht gesperrt oder mit unterschiedlicher Reichweite versehen werden.
Raubverlag
↑ Raubverlage betreiben unseriöse Geschäfte hinsichtlich Publikationen, aber auch Konferenzen.9
Der Autorin/dem Autor wird Geld für nicht erbrachte Leistungen verrechnet. So findet keine oder nur mangelhafte Qualitätskontrolle (Peer Review), keine dauerhafte Veröffentlichung und keine zuverlässige Archivierung statt. Es geht Raubverlagen nicht darum qualitativ hochwertige Forschung zu publizieren, sondern mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Artikel online zu stellen und auf diese Weise maximalen Gewinn zu machen.
Eine Veröffentlichung in Fake Zeitschriften oder die Teilnahme an Fake Konferenzen schadet dem eigenen wissenschaftlichen Ruf sowie dem Ansehen der Universität und der Wissenschaft ganz allgemein. Da ein Zurückziehen des Artikels meist nicht mehr möglich ist oder nur gegen Zahlung eines Lösegeldes, sollte der Verlag bereits im Vorfeld auf Seriosität geprüft werden. Die Universitätsbibliothek Mozarteum [Verlinkung zu Kontakt: Open Access Team] bietet ihren Angehörigen dazu Unterstützung an.
Mitunter ist es nicht leicht eine seriöse von einer unseriösen Zeitschrift zu unterscheiden. Ein professioneller Webauftritt oder ein ähnlicher Name wie der einer bekannten Fachzeitschrift erschweren die Einordnung. Es gilt mehrere Merkmale zu überprüfen und zumeist kann man nur mit einer qualitativen inhaltlichen Evaluierung zu einem sicheren Ergebnis kommen.
Sollte die Zeitschrift in keiner dieser Datenbanken aufscheinen und somit keine erste eindeutige Zuordnung möglich sein, dann können Sie anhand folgender Kriterien10 eine weitere Prüfung durchführen:
Der Autorin/dem Autor wird Geld für nicht erbrachte Leistungen verrechnet. So findet keine oder nur mangelhafte Qualitätskontrolle (Peer Review), keine dauerhafte Veröffentlichung und keine zuverlässige Archivierung statt. Es geht Raubverlagen nicht darum qualitativ hochwertige Forschung zu publizieren, sondern mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Artikel online zu stellen und auf diese Weise maximalen Gewinn zu machen.
Eine Veröffentlichung in Fake Zeitschriften oder die Teilnahme an Fake Konferenzen schadet dem eigenen wissenschaftlichen Ruf sowie dem Ansehen der Universität und der Wissenschaft ganz allgemein. Da ein Zurückziehen des Artikels meist nicht mehr möglich ist oder nur gegen Zahlung eines Lösegeldes, sollte der Verlag bereits im Vorfeld auf Seriosität geprüft werden. Die Universitätsbibliothek Mozarteum [Verlinkung zu Kontakt: Open Access Team] bietet ihren Angehörigen dazu Unterstützung an.
Mitunter ist es nicht leicht eine seriöse von einer unseriösen Zeitschrift zu unterscheiden. Ein professioneller Webauftritt oder ein ähnlicher Name wie der einer bekannten Fachzeitschrift erschweren die Einordnung. Es gilt mehrere Merkmale zu überprüfen und zumeist kann man nur mit einer qualitativen inhaltlichen Evaluierung zu einem sicheren Ergebnis kommen.
Eine erste Überprüfung und Zuordnung kann mit Hilfe folgender Datenbanken erfolgen:
- Directory of Open Access Journals (DOAJ): listet jene Open Access Journals auf, die zahlreiche Qualitäts-Kriterien erfüllen.
- Die Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA): Liste von seriösen Open-Access-Verlagen, die nach einem strengen Review Prozess als Mitglieder aufgenommen und regelmäßig auf die Einhaltung der erforderlichen Qualitätskriterien überprüft werden.
- Cabells Blacklist: Liste von unseriösen Zeitschriften.
Weitere Prüfungskriterien:
Sollte die Zeitschrift in keiner dieser Datenbanken aufscheinen und somit keine erste eindeutige Zuordnung möglich sein, dann können Sie anhand folgender Kriterien10 eine weitere Prüfung durchführen:- Fragen Sie Kolleginnen/Kollegen, ob sie schon von dieser Zeitschrift gehört haben.
- ISSN – Prüfung: Existierende ISSNs können auf https://portal.issn.org/ abgerufen werden.
- Der Zeitschriftentitel ist verdächtig allgemein gehalten und enthält oft Wörter wie: International, Global, World, American, European, Advanced Journal of..., oder der Titel ist einem bekannten Journal sehr ähnlich.
- Das Themenspektrum ist sehr breit gefächert und eigentlich passt es nicht wirklich zum eigenen Fachgebiet.
- Die Einladung zum Publizieren / „Call for papers“ erfolgt per Anschreiben als Mail.
- Anstelle einer persönlichen Anrede werden allgemeine Floskel, wie „Dear esteemed author/colleague“ verwendet.
- Die Kontaktdaten der Zeitschrift sind verdächtig, beispielsweise stammt die Mailadressen von Gratis-Providern (gmail, yahoo,…) und/oder es gibt keine existierende Postadresse sowie keine Möglichkeit den/die HerausgeberIn zu kontaktieren.
- Angabe einer sehr kurzen „Begutachtungszeit“, also einer schnellen Veröffentlichung.
- Überprüfen Sie, ob ein gefälschter/erfundener Impact-Faktor angeführt wird: https://predatoryjournals.com/metrics/
- Die Webseite von Raubverlagen richtet sich an die Autorinnen/Autoren und nicht an die Leserinnen/Leser.
- Artikel werden in einem minderwertigen Layout veröffentlicht.
- Im Editorial Board sind Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler aufgelistet, die entweder nicht existieren oder dazu niemals ihre Zustimmung gegeben haben.
- Unübliche Verrechnungsmodelle: So werden oftmals zu Beginn keine Gebühren verlangt, im Laufe des Verfahrens jedoch sehr hohe Gebühren eingefordert. Ebenso verdächtig ist es, wenn im Voraus bereits für eine Reihe zukünftiger Artikel bezahlt werden sollte.
- Weiteres Merkmal ist die anonym erfolgte Registrierung der Webseite. Das kann mittels Domaincheck unter www.whois.com geprüft werden kann.
Hijacked Journals:
Einen Sonderfall stellen „Hijacked Journals“ dar. Das betrifft vor allem nicht-englisch-sprachige, Low-pact Journals. Hier werden viele Elemente, wie Titelname, ISSN oder Postadresse einer existierenden seriösen Zeitschrift gestohlen und angeführt. Die URL der Webseite ist jedoch eigenständig und daher ein guter Ausgangspunkt für eine Überprüfung. So wird eine Länderkennung vermieden und auf allgemeine Kennungen wie org und com zurückgegriffen.Regelmäßiges „googlen“ des eigenen Namens:
Wir empfehlen Ihnen außerdem regelmäßig im Internet zu überprüfen, ob Sie ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung selber als Herausgeberin/Herausgeber einer Fake Zeitschrift genannt werden.Vertragszusatz (Author Addendum)
↑ Als Autorin/Autor sollte man sich der Rechte an den Publikationen bewusst sein.
Mit den Verlagen können Open-Access-fördernde Vereinbarungen abgeschlossen werden, die beispielsweise das Recht auf Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium ausdrücklich sicherstellen.
Vertragszusätze wie beispielsweise das Author Addendum von SPARC11 regeln Open Access Vereinbarungen. Hier können mittels der Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC Autorinnen und Autoren je nach Wunsch ein Addendum in den Varianten Access-Reuse12, Delayed Access13 und Immediate Access14 automatisch erstellen15:
Um zu verhindern, dass eine entgegenstehende Regelung getroffen wird, legen Sie dem Verlag diese Vereinbarung vor Abschluss Ihres Verlagsvertrages vor und lassen diese spätestens mit dem Abschluss Ihres Verlagsvertrags unterschreiben.
Bei Verträgen mit internationalen Verlagen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei deutschen Verlagen. Sollten die Verträge nur auf Englisch vorliegen, muss hier insbesondere darauf geachtet werden, dass dem Verlag keine exclusive rights eingeräumt werden.17
Mit den Verlagen können Open-Access-fördernde Vereinbarungen abgeschlossen werden, die beispielsweise das Recht auf Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium ausdrücklich sicherstellen.
Vertragszusätze wie beispielsweise das Author Addendum von SPARC11 regeln Open Access Vereinbarungen. Hier können mittels der Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC Autorinnen und Autoren je nach Wunsch ein Addendum in den Varianten Access-Reuse12, Delayed Access13 und Immediate Access14 automatisch erstellen15:
Vorschlag für eine Open Access Vereinbarung
In der Akademie der Bildenden Künste wurde ein Formular entwickelt, dass wir ebenso zur Verfügung stellen dürfen. Die Vorlage dient als Formulierungsvorschlag für eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Autor*in und Verlag, um neben der kommerziellen Nutzung durch den Verlag anderen Interessent*innen den freien Zugang zu den Forschungsergebnissen zu sichern. Dies soll durch öffentliches Zugänglichmachen einer digitalen Kopie über das Internet erfolgen.Um zu verhindern, dass eine entgegenstehende Regelung getroffen wird, legen Sie dem Verlag diese Vereinbarung vor Abschluss Ihres Verlagsvertrages vor und lassen diese spätestens mit dem Abschluss Ihres Verlagsvertrags unterschreiben.
Beispiele für ergänzende Textpassagen in Verlagsverträgen für die Wahrung von einfachen Nutzungsrechten16:
Die folgenden Formulierungen sichern im Vergleich zum Vertragszusatz von SPARC lediglich die einfachen Nutzungsrechte. Einfache Nutzungsrechte verhindern jedoch, dass die Autorin/der Autor den Beitrag einer Open-Access-Lizenz unterstellen kann. Da das ausschließliche Recht beim Verlag liegt, kann auch nur der Verlag über die Lizenzierung entscheiden. Es ist daher vorzuziehen, den Verlagen überhaupt nicht erst ausschließliche Rechte einzuräumen. Beispielsweise indem, man Formulierungen, die dem Verlag die ausschließlichen Rechte überträgt oder die exklusive Abgabe aller Rechte zusichert, vor der Unterzeichnung streicht oder deutlich durchstreicht. In einem Begleitbrief sollte man den Verlag auf diese Änderung/Streichung aufmerksam machen.- "Der Verlag stimmt zu, dass die Autorin/der Autor das nichtexklusive Recht behält, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen akademischen Non-Profit-Server zu legen.
Die Autorin/der Autor verpflichtet sich, das Originaldokument auf dem akademischen Non-Profit-Server zu zitieren." - "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt. Der Autorin/dem Autor steht es frei, das Werk mit dem Zeitpunkt des Erscheinens als Buchversion parallel kostenlos als PDF-Datei im Internet über seine Homepage, einen institutionellen Server oder ein geeignetes fachliches Repositorium öffentlich zugänglich zu machen."
- "I hereby declare that I do not wish to transfer full copyright to (name of the publisher) but reserve the right to self-archive the article in full in an open access repository."
Verträge mit internationalen Verlagen
Bei Verträgen mit internationalen Verlagen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei deutschen Verlagen. Sollten die Verträge nur auf Englisch vorliegen, muss hier insbesondere darauf geachtet werden, dass dem Verlag keine exclusive rights eingeräumt werden.17Veröffentlichungswege
↑ Open Access Publikationen können auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Die Universität Mozarteum unterstützt derzeit den goldenen, grünen und grauen Weg:
Die weiteren möglichen Publikationswege18 werden derzeit nicht von der Universität Mozarteum Salzburg unterstützt:
Gold bedeutet die sofortige Open Access Veröffentlichung von Aufsätzen und Monografien bei einem qualitätsgesicherten Verlag.
Die digitalen Werke können trotzdem gedruckt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig erfolgt die Archivierung und Veröffentlichung des Werkes im institutionellen Repositorium.Beim grünen Weg werden nach einer Embargofrist kostenpflichtige Werke im institutionellen Repositorium für den freien Zugriff zweitveröffentlicht.
Die Autorin, der Autor kann sich das Zweitveröffentlichungsrecht im Verlagsvertrag sichern.
Grau bedeutet Open Access Veröffentlichung von grauer Literatur (z.B.: Abschlussarbeiten, Tagungsbände) im institutionellen Repositorium, die ohne Mitwirkung eines Verlages entsteht.
Weitere Publikationswege:
Die weiteren möglichen Publikationswege18 werden derzeit nicht von der Universität Mozarteum Salzburg unterstützt:Platin bedeutet Gold ohne direkte APC-Kosten. Die Kosten werden von den teilnehmenden Institutionen per flatrate bezahlt. Langfristig wird dieses Finanzierungsmodell anvisiert.
Bronze bezeichnet das Zurverfügungstellen von Inhalten, ohne dass diese mit einer Lizenz versehen sind. Es ermöglicht also die freie Einsicht und das konsumieren von Inhalten, untersagt aber die Weiterverwendung (v.a. zu kommerziellen Zwecken)
Hybrid bezeichnet das Freikaufen von Artikeln aus herkömmlichen Subkriptionszeitschriften.
Das Modell ermöglicht eine qualitativ abgesicherte Veröffentlichung in einer (renommierten) Zeitschrift.
Der Nachteil besteht darin, dass die Institution dreifach zahlt. Neben dem Gehalt für die Autorin/den Autor erfolgt eine Subskriptionsgebühr für die Zeitschrift, sowie die APCs (Article Processing Charge) für den speziellen Artikel.
Hybridmodelle sind aus dem oben genannten Grund von der Förderung vieler Publikationsfonds und auch des EU-Rahmenprogramms „Horizont Europa“ ausgeschlossen.
Zweitveröffentlichung
↑ Zweitveröffentlichung verfolgt den grünen Publikationsweg um Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen zu erreichen. Dabei werden die Arbeiten in einem Repositorium oder auf der eigenen Homepage zur Verfügung gestellt.
Während sich bei in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen die Frage stellt, welche Regelungen der Vertrag hinsichtlich einer elektronischen Zweitveröffentlichung des Werks enthält, gibt es beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelbereitstellung vertraglich durchzusetzen.
Bei zukünftigen Publikationen sollten Open Access fördernde Vereinbarungen mit den Verlagen abgeschlossen werden, die das Recht auf Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium ausdrücklich sicherstellen. Schließlich enthält das Verlagsgesetz keine Bestimmungen über andere Rechte als Vervielfältigung und Verbreitung. Es ist daher nicht notwendig dem Verlag das Nutzungsrecht über andere Verwertungshandlungen - wie beispielsweise das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das für Veröffentlichungen im Internet gilt - in ausschließlicher Form zu erteilen.
Das Author Addendum, liefert den für das Zweitveröffentlichungsrecht notwendigen Zusatz zu einem Verlagsvertrag und wird von SPARC19 (einer Allianz wissenschaftlicher Bibliotheken) zur Verfügung gestellt.
Einige Autorinnen und Autoren, die ihre Artikel in kostenpflichtigen Zeitschriften veröffentlichen, sich aber trotzdem das Recht der parallelen Open-Access-Bereitstellung vorbehalten wollen, sind inzwischen zu der Praxis übergegangen, bestimmte Formulierungen in den Verträgen zu streichen, bevor sie diese unterzeichnen. Dabei handelt es sich um Formulierungen, die dem Verlag die ausschließlichen Rechte überträgt oder die exklusive Abgabe aller Rechte zusichert.
In beiden Fällen ist der Verlag auch per Email auf die getätigten Änderungen im Vertrag zu informieren.
§37a UrhG: „Sofern der Autor/die Autorin Angehörige/r des wissenschaftlichen Personals einer öffentlich geförderten Forschungseinrichtung ist und die Zweitveröffentlichung keinem gewerblichen Zweck dient, dann kann der Autor/die Autorin 12 Monate nach der Erstveröffentlichung, die akzeptierte Manuskriptfassung (= ohne Verlagslektorat) elektronisch und ohne Rückfrage beim Verlag (der mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift) veröffentlichen. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist dabei anzugeben.“
Aufgeschlüsselt heißt das:
Während sich bei in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen die Frage stellt, welche Regelungen der Vertrag hinsichtlich einer elektronischen Zweitveröffentlichung des Werks enthält, gibt es beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelbereitstellung vertraglich durchzusetzen.
Zweitveröffentlichungen können, je nach Verlagsvereinbarung, erfolgen als:
- Preprint - Entwurf vor der Begutachtung
- Postprint - Entwurf nach der Begutachtung, jedoch ohne Layout und Seitenzählung des Verlages
- Verlagsversion - veröffentlichte Version
Vertragszusatz bei zukünftigen Publikationen:
Bei zukünftigen Publikationen sollten Open Access fördernde Vereinbarungen mit den Verlagen abgeschlossen werden, die das Recht auf Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium ausdrücklich sicherstellen. Schließlich enthält das Verlagsgesetz keine Bestimmungen über andere Rechte als Vervielfältigung und Verbreitung. Es ist daher nicht notwendig dem Verlag das Nutzungsrecht über andere Verwertungshandlungen - wie beispielsweise das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das für Veröffentlichungen im Internet gilt - in ausschließlicher Form zu erteilen.Das Author Addendum, liefert den für das Zweitveröffentlichungsrecht notwendigen Zusatz zu einem Verlagsvertrag und wird von SPARC19 (einer Allianz wissenschaftlicher Bibliotheken) zur Verfügung gestellt.
Einige Autorinnen und Autoren, die ihre Artikel in kostenpflichtigen Zeitschriften veröffentlichen, sich aber trotzdem das Recht der parallelen Open-Access-Bereitstellung vorbehalten wollen, sind inzwischen zu der Praxis übergegangen, bestimmte Formulierungen in den Verträgen zu streichen, bevor sie diese unterzeichnen. Dabei handelt es sich um Formulierungen, die dem Verlag die ausschließlichen Rechte überträgt oder die exklusive Abgabe aller Rechte zusichert.
In beiden Fällen ist der Verlag auch per Email auf die getätigten Änderungen im Vertrag zu informieren.
Automatisches Zweitveröffentlichungsrecht bei Zeitschriftenartikeln:
Im Falle von Zeitschriftenartikeln enthält das neue Urheberrechtsgesetz von 2015 für Angehörige des wissenschaftlichen Personals folgende Regelung:§37a UrhG: „Sofern der Autor/die Autorin Angehörige/r des wissenschaftlichen Personals einer öffentlich geförderten Forschungseinrichtung ist und die Zweitveröffentlichung keinem gewerblichen Zweck dient, dann kann der Autor/die Autorin 12 Monate nach der Erstveröffentlichung, die akzeptierte Manuskriptfassung (= ohne Verlagslektorat) elektronisch und ohne Rückfrage beim Verlag (der mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift) veröffentlichen. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist dabei anzugeben.“
Aufgeschlüsselt heißt das:
- Die Regelung gilt für einen wissenschaftlichen Beitrag (Artikel, Aufsatz),
- der in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung eines österreichischen Verlages erschienen ist.
- Die Autorin/der Autor ist Angehörige/r des wissenschaftlichen Personals einer Forschungseinrichtung (damit findet diese Regelung nicht auf Studierende und emeritierte ProfessorInnen Anwendung),
- die mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanziert ist.
- Die Urheberin/der Urheber hat nun das Recht ohne Rückfrage beim Verlag, seinen Beitrag in der Manuskriptversion(etwa auf seiner eigenen Webseite oder jener der Universität) öffentlich zugänglich zu machen, sofern
- seit der Erstveröffentlichung 12 Monate vergangen sind,
- die öffentliche Zugänglichmachung keinem gewerblichen Zweck dient und
- die Quelle der Erstveröffentlichung angegeben wird.
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Was alles dennoch erlaubt und welche Bearbeitung sicherlich nicht erlaubt ist, führen Henry Steinhau, David Pachali von irights info an: https://irights.info/artikel/kombinieren-bearbeiten-remixen-oer-richtig-verwenden/28560
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Der Lizenzvertrag für die CC BY-NC definiert die kommerzielle Nutzung folgendermaßen: Verwendung, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Damit dürfen auch Einrichtungen und Organisationen, die sich durch Werbung (Radio, Zeitungen, Blogs, Podcasts) oder Studiengebühren finanzieren diese Materialien nicht verwenden. [https://irights.info/artikel/cc-lizenz-kommerziell-nein-danke/7193]
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Am Beginn des Werkes sollte neben der eigenen vergebenen Lizenz vermerkt werden, dass Zitate jener Werke, die dem Urheberrecht unterliegen von der für das eigene Werk vergebenen Lizenz ausgenommen sind.
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Am Beginn des Werkes sollte neben der eigenen vergebenen Lizenz vermerkt werden, dass Zitate jener Werke, die dem Urheberrecht unterliegen von der für das eigene Werk vergebenen Lizenz ausgenommen sind.
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https://wiki.creativecommons.org/wiki/Wiki/cc_license_compatibility und https://certificates.creativecommons.org/cccertedu/chapter/4-4-remixing-cc-licensed-work/
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Bei CC BY-SA Werken genügt es, wenn eine Version (Manuskript) oder Formatform (PDF) kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, um dem Open Access Gedanken dieser Lizenz zu entsprechen. Damit kann eine andere Version (Verlagsversion), oder ein anderes Format (HTML/Epub) kommerziell angeboten werden.
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Der Inhalt dieser Seite basiert auf den Informationen der UB Graz: https://ub.uni-graz.at/de/dienstleistungen/publikationsservices/fake-journals/
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Siehe auch Think. Check. Submit: http://thinkchecksubmit.org/check/
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SPARC ist eine Allianz wissenschaftlicher Bibliotheken.
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Die Autorin/der Autor behält ausreichende Rechte, um den Artikel neben der Veröffentlichung in einem Verlag unter eine nichtkommerzielle Creative-Commons oder eine vergleichbare Lizenz zu stellen. Den Artikel wiederzuverwenden oder erneut zu veröffentlichen ist somit möglich, solange die Verwendung durch den Leser nicht kommerziell ist.
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Die Autorin/der Autor kann die Autorenversion sofort online bereitstellen, die Verlagsversion jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten.
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erlaubt, sofort bei Erscheinen sowohl die Verlagsversion als auch die Autorenversion online bereit zu stellen. Dies muss jedoch, wie in den beiden anderen Fällen auch, auf einer Plattform (Repositorium) erfolgen, die einen kostenfreien Zugriff ermöglicht.
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Informationsplattform Open Access “Verlagsverträge”: https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/rechtsfragen-in-deutschland/verlagsvertraege
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Informationsplattform Open Access “Verlagsverträge”: https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/rechtsfragen-in-deutschland/verlagsvertraege
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Informationsplattform Open Access “Verlagsverträge”: https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/rechtsfragen-in-deutschland/verlagsvertraege
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Für weitere, detailliertere Informationen: https://blogs.tib.eu/wp/tib/2018/10/24/gold-gruen-bronze-blau-die-open-access-farbenlehre/
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Author Addendum von SPARC: https://sparcopen.org/wp-content/uploads/2016/01/Access-Reuse_Addendum.pdf.