Open Access Publizieren -
OA-Publikationsfonds

Die Universität Mozarteum Salzburg übernimmt für ihre Angehörigen die Publikationsgebühren bei Open Access Veröffentlichungen, sofern die angeführten Förderungskriterien erfüllt sind und einer Veröffentlichung im institutionellen Repositorium zugestimmt wird. Für erste unverbindliche Anfragen steht das Open Access Team der Bibliothek gerne zur Verfügung.

Förderungskriterien

  1. Antragsberechtigte
    • Antragsberechtigt sind alle forschenden Angehörigen (= künstlerisches und wissenschaftliches Personal, Studierende).
    • Die Antragstellerin bzw. der Antragssteller muss die Erstautorin bzw. der Erstautor (corresponding author) sein und fungiert als Ansprechperson für den Verlag.
    • In der Publikation bzw. auf der Website der Zeitschrift wird als Organisations-zugehörigkeit „Universität Mozarteum Salzburg“ bzw. „Mozarteum University Salzburg“ vermerkt.
  2. Geförderte Publikationsformen
    • Zeitschriftenartikel in Open Access Journals
    • Zeitschriftenartikel in Hybridjournals
      (Eine Abonnenten Zeitschrift, auf deren Artikel man üblicherweise nur nach Bezahlung einer Abo-Gebühr Zugriff erhält, ermöglicht der Autorin/dem Autor das Freikaufen des eigenen Artikels, damit dieser Artikel frei zugänglich erscheint. Damit sind nur einige Artikel einer Zeitschrift open access, jedoch nicht die gesamte Zeitschrift. Closed und Open Access Artikel werden in einer Zeitschrift nebeneinander angeboten. Die Zeitschrift fungiert als Hybrid-Journal, im Gegensatz zum Open Access Journal, das alle Artikel frei zugänglich anbietet.)
    • Open Access Monografien
    • Gesamte Herausgeberwerke, Sammelbände und Konferenzschriften sofern sich die bzw. der Corresponding Author am Mozarteum befindet, jedoch keine Einzelbeiträge daraus.
  3. Akzeptierte Verlage
    • Jene Verlage, die sich auf der von uns zusammengestellten Verlags-Liste befinden, werden sofort akzeptiert.
    • Sollte ein Artikel in einem anderen Verlag veröffentlicht werden, der sich nicht auf der Liste befindet, wird geprüft, ob es sich um einen renommierten und anerkannten Verlag handelt und die Gefahr eines Raubverlages (predatory journal) ausgeschlossen werden kann.
  4. Förderungshöhe
    • Bei OA-Zeitschriftenartikel beträgt die maximale Förderungshöhe: € 2.000,- inkl. MwSt. Darin müssen sämtliche Submissionfees, Colour und Pages Charges enthalten sein.
    • Bei OA-Monografien beträgt die maximale Förderungshöhe: 5.000,- inkl. MwSt.
    • Ein Kostensplitting ist nicht möglich, es werden nur gesamte APCs (Article Processing Charges) und BPCs (Book Processing Charges) übernommen.
  5. Förderungsmodalität
    • Es gilt das first-come, first-served Prinzip: Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragsstellung abgearbeitet.
    • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die bereitgestellten Förderungsmittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
    • Nach Prüfung des Antrages werden Sie umgehend von uns per Mail informiert, ob Ihre Publikation gefördert werden kann oder nicht.
  6. Antragszeitpunkt und Antragsform
    • Der Antrag soll zum Zeitpunkt der Zusage des Verlages über das Online-Formular gestellt werden.
    • Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Rechnungen ist nicht möglich.
    • Die Übermittlung der ersten Manuskriptseiten ist als zusätzliche und bestätigende Informationsquelle sehr willkommen.
  7. Acknowledgement und Veröffentlichung im Repositorium
    • Folgende Danksagung ist im geförderten Werk neben einem Logo der Universität Mozarteum Salzburg anzubringen: „Gefördert von der Universität Mozarteum Salzburg“.
    • Das Werk wird zudem im Repositorium des Mozarteums veröffentlicht. Der Verlag muss Ihnen dazu im Vertrag dieses Recht zusichern (siehe Vertragszusatz). Zusätzlich erteilen Sie dafür Ihre Zustimmung im Antragsformular.
  8. Auszahlungsmodalität
    • Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch eine Direktzahlung des OA-Publikationsfonds an den Verlag.
    • Der Verlag schickt die Rechnung direkt an das Open Access Team. (Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an die Autorin bzw. den Autor schicken können, so übermitteln Sie uns bitte diese Rechnung, damit wir sie bezahlen können. Zahlen Sie die Rechnung nicht eigenständig ein!)
    • Die Rechnung muss direkt an die Universität Mozarteum Salzburg Mirabellplatz 1 5020 Salzburg adressiert sein.
    • Folgende Informationen sollte die Rechnung u.a. enthalten:
      • Verlagsname und Kontaktperson
      • Name der Zeitschrift
      • Titel der Publikation
      • Name des/der Corresponding Authors
    • Wir benachrichtigen Sie sobald wir die Rechnung an das Department Finanzen und Rechnungswesen/Controlling weitergeleitet haben.